Die nächsten Termine

  • 08.10.2026 18:30 Uhr - Schulkonferenz
  • 13.10.2026 13:30 Uhr - 2. Lehrerkonferenz
  • 19. - 30.10.2026 - Herbstferien
  • 03.11.2026 13:20 Uhr - 1. Erprobungsstufenkonferenz Jahrgang 6/Nap
  • 04.11.2026 18:00 Uhr - Berufl. Orientierung: Informationsabend für Eltern und Schüler zum Einstiegsinstrument, Jg. 8
  • 17.11.2026 - Besuch der Stadtbibliothek in MG, Kl. 7a
  • 17.11.2026 13:20 Uhr - 1. Erprobungsstufenkonferenz Jahrgang 5/Dün
zur gesamten Terminübersicht 2026/2027 >>

Realschule Wickrath
Kreuzhütte 24, 41189 Mönchengladbach

img ico telefon  Tel.: 02166 / 54 024
img ico email  E-Mail: sekretariat(a)rs-wickrath.de
img ico person  Schulleitung: Ralf Dünhöft
       Schulsekretariat: Petra Bückmann
       Mo. - Do. 7.30 - 13.45 Uhr, Fr. 07.30 - 12.30 Uhr

Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

es gibt etwas Neues vom Schulministerium:

„Maskenpflicht am Sitzplatz

Die Maskenpflicht am Sitzplatz wird nach gründlicher Abwägung aller Gesichtspunkte ab morgen, 2. Dezember 2021, wieder eingeführt. Die Coronabetreuungsverordnung wird dementsprechend geändert.

Mit der Wiedereinführung der Maskenpflicht am Sitzplatz bleiben zugleich die behördlichen Anordnungen von Quarantänemaßnahmen auf ein unbedingt erforderliches Maß beschränkt. Sofern nicht außergewöhnliche Umstände (z.B. Ausbrüche oder Auftreten von neuen Virus-Varianten) vorliegen, wird sich die Anordnung von Quarantänen also wieder nur auf die infizierte Person beziehen. Zusätzliche, womöglich tägliche Testungen in der Schule für nicht immunisierte Schülerinnen und Schüler sind angesichts der regelmäßigen Schultestungen derzeit nicht erforderlich und können auch von den Gesundheitsämtern nicht angeordnet werden.“

(Es gibt weiterhin keine Maskenpflicht draußen.)

Darüber hinaus erinnert das Ministerium an das Folgende:

„Nachweis der Testung und Immunisierung von Schülerinnen und Schülern

Nach § 4 Absatz 7, § 2 Absatz 8 CoronaSchVO gelten Schülerinnen und Schüler auch außerhalb der Schule als getestet, wenn sie regelmäßig an den Schultestungen teilnehmen. Schülerinnen und Schüler, die 16 Jahre und älter sind, weisen dies auf Nachfrage durch eine Bescheinigung über ihre Schultestung nach. Jüngere Schülerinnen und Schüler müssen keinen Testnachweis erbringen. Ebenfalls für die Gruppe unter 16 Jahren gilt, dass sie gemäß § 4 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 CoronaSchVO für die Teilnahme an sog. 2 G-Angeboten keinen Nachweis über die Immunisierung benötigen.“

Die Schulleitung

Logineo NRW LMS - Realschule Wickrath


logo NRW bildung

Impressionen

  • imp1.jpg
  • imp2.jpg
  • imp3.jpg
  • imp4.jpg
  • imp5.jpg
  • imp6.jpg
  • imp7.jpg
  • imp8.jpg
  • imp9.jpg
  • imp10.jpg
  • imp11.jpg
  • imp12.jpg
  • imp13.jpg
  • imp14.jpg
  • imp15.jpg
  • imp16.jpg
  • imp17.jpg
  • imp18.jpg
  • imp19.jpg
  • imp20.jpg

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen für die bestmögliche Bereitstellung unserer Internetseite Cookies. Sie können die Verwendung von Cookies im Browser in den Einstellungen deaktivieren. Wenn Sie weiter surfen, ohne Ihre Einstellungen zu ändern, gehen wir davon aus, dass Sie mit der Verwendung von Cookies einverstanden sind.
CookieHint and Consent by reDim GmbH (Öffnet in neuem Fenster)