Unterrichtsteilnahme von Schülerinnen und Schülern
Das Ministerium weist nochmals darauf hin, dass der Schulbesuch für die 10. Klassen ab Donnerstag, 23.04.2020, verpflichtend ist.
Darüber hinaus heißt es bezüglich der Schüler mit Vorerkrankungen:
„Sofern Schülerinnen und Schüler in Bezug auf das Corona-Virus (COVID-19) relevante Vorerkrankungen (. . .) haben, entscheiden die Eltern – gegebenenfalls nach Rücksprache mit einer Ärztin oder einem Arzt, ob für ihr Kind eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch entstehen könnte. In diesem Fall benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen schriftlich mit, dass aufgrund einer Vorerkrankung eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch bei ihrem Kind grundsätzlich möglich ist. Die Art der Vorerkrankung braucht aus Gründen des Datenschutzes nicht angegeben zu werden. (. . .)
In der Folge entfällt die Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht. Diesen Schülerinnen und Schülern sollen Lernangebote für zu Hause gemacht werden (Lernen auf Distanz).“
Sofern bei Ihnen, sehr geehrte Eltern, Unsicherheiten bezüglich dieser Regelung bestehen, kontaktieren Sie uns bitte.
Die Schulleitung



