Der Schulbetrieb nach dem Auslaufen der Corona-Verordnungen
Ab dem 01.02.2023 gelten aufgrund des Auslaufens der Corona-Verordnungen folgende Regelungen:
Das anlassbezogene Testen in der Schule (wenn ein Schüler offensichtlich Symptome hat) entfällt.
Ebenso entfällt die 5-tägige Isolationspflicht bei Erkrankungen mit dem Coronavirus.
Positiv getesteten Personen, die nicht krank zuhause bleiben, wird dringend empfohlen, für einen Zeitraum von fünf Tagen nach Vornahme des zugrundeliegenden Tests, in Innenräumen außerhalb der eigenen Häuslichkeit mindestens eine medizinische Maske zu tragen.
Grundsätzlich gilt: Wer krank ist und Symptome hat, sollte wie bisher auch zu Hause bleiben.
Die bewährte Husten- und Nies-Etikette, regelmäßiges Händewaschen sowie die aktuellen Hinweise zum Lüften gehören weiterhin zu einem normalen Schulalltag.
Die Schulleitung