Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
das Schulministerium teilt den Schulen mit, dass das pandemiebedingte Testverfahren wie folgt geändert wird:
"Ab Montag, 28. Februar 2022, wird die Testpflicht für bereits immunisierte Personen (also geimpfte oder genesene Personen; dazu zählen Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weitere an Schule Beschäftigte) aufgehoben.
Zukünftig müssen also nur solche Personen zwingend getestet werden, die noch nicht immunisiert sind (sog. 3-G-Regel). Wer von der Testung ausgenommen werden will, muss seinen Immunstatus nachweisen können."
Daher möchten wir Sie bitten, dafür Sorge zu tragen, dass Ihre Kinder bei den Testungen ab Mittwoch, den 02.03.2022 (Aschermittwoch) , ihre Immunisierung nachweisen können, sofern sie sich nicht testen lassen möchten.
Auch immunisierte Schüler sind selbstverständlich herzlich eingeladen, an den Testungen teilzunehmen.
Die Schulleitung