Realschule Wickrath - Ihre Realschule in Mönchengladbach Wickrath
Weihnachtsgruß Vivien
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da Weihanchten und Silvester schon vor der Türe stehen, wollte ich euch/Ihnen frohe Weihnachten, viel Erholung und einen guten Rutsch ins neue Jahr wünschen.
Ich hoffe, wir alle hatten in der letzten Schulwoche des Jahres 2022 viel Spaß, teilweise gab es noch Ausflüge und auch viele Weihnachtsfeiern sind noch geplant. Lasst uns diesen Spaß mit in die Ferien nehmen und die Zeit genießen.
Ich wünsche allen viel Gesundheit, dass die Schule wieder ganz normal läuft und somit für uns alle ein erfolgreiches und glückliches Jahr 2023 an der RSW!
Mit weihnachtlichen Grüßen,
eure/Ihre Schülersprecherin Vivien Geringer aus der 9a
Informationen zum Umgang mit der Coronapandemie (Stand: 19.12.2022)
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Im Folgenden finden Sie die wesentlichen aktuell für die Schulen geltenden Regeln für den Infektionsschutz:
- Für infizierte Personen mit positivem Testergebnis besteht grundsätzlich nach wie vor die Verpflichtung, sich zu isolieren.
- Für Kontaktpersonen, die selbst keinen positiven Testbefund haben, bestehen keine Quarantänepflichten.
- Diese Grundregelungen gelten auch in der Schule, sodass positiv getestete Schülerinnen und Schüler sowie Lehr- und Betreuungskräfte sich nach den Regelungen der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung isolieren müssen, während Kontaktpersonen (Sitznachbarn usw.) weiterhin regulär die Schule besuchen können.
- Beruht das erste positive Testergebnis auf einem Antigenselbsttest, besteht immer die Verpflichtung, sich einem Coronaschnelltest („Bürgertest“) oder einem PCR-Test zu unterziehen.
- Die verpflichtende Isolation endet nach 5 Tagen (der Tag des positiven Tests wird nicht gezählt), ohne dass es eines abschließenden negativen Testnachweises bedarf.
- Ein erneuter positiver Coronaschnelltest oder PCR-Test ab Tag 15 nach dem Tag der Vornahme des ersten positiven Tests zählt als neuer positiver Test und begründet damit eine erneute Absonderung für fünf volle Tage.
- Auch nach Beendigung der Isolierung wird bis zum zehnten Tag das kontinuierliche Tragen einer medizinischen Maske empfohlen.
- Zudem wird nachdrücklich empfohlen, dass bei Fortbestehen von Symptomen nach Ablauf der 5 Tage Isolationspflicht eine Krankmeldung bzw. eine ärztliche Beratung und gegebenenfalls Krankschreibung erfolgt.
Sofern ein Schüler mit offenkundig typischen Symptomen einer Atemwegsinfektion die Schule besucht, gilt folgendes:
- Ist eine häusliche Testung mit negativem Ergebnis erfolgt bzw. bescheinigt, besteht kein Handlungsbedarf.
- Ist keine häusliche Testung erfolgt bzw. bescheinigt, testet sich die Schülerin oder der Schüler auf Bitten der Lehrkraft in der Schule.
Die Schulleitung
Für die Eltern der aktuellen Viertklässler: Welche Schule für mein Kind?
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Sie müssen sich bald für eine weiterführende Schule für Ihr Kind entscheiden und stehen damit vor einer wichtigen Weichenstellung für die weitere Entwicklung Ihres Kindes. Mir ist bewusst, dass diese Entscheidung mit vielen Hoffnungen, aber auch mit Ängsten verbunden ist. Sie möchten einerseits, dass Ihr Kind sechs sorgenfreie, glückliche Jahre verlebt, andererseits wollen Sie, dass Ihr Kind möglichst optimal auf den späteren Konkurrenzkampf auf dem Ausbildungs- und Stellenmarkt vorbereitet wird.
Ich möchte Ihnen im Folgenden schildern, was Sie aus der Sicht der Realschule bei Ihrer Entscheidung bedenken sollten.
Ihr Kind erhält eine uneingeschränkte Empfehlung für eine bestimmte Schulform
Falls Ihr Kind eine uneingeschränkte Empfehlung für eine bestimmte Schulform erhält, folgen Sie bitte der Empfehlung der Grundschullehrer.
Die Grundschullehrer kennen das Kind aus jahrelanger Beobachtung und wissen, ob Ihr Kind seine Leistungen dank starker häuslicher Förderung erbracht hat oder ob es Ihr Kind auch alleine schaffen kann. Die Grundschullehrer haben den Vergleich zu den anderen Kindern und wissen aus Erfahrung, welche weiterführende Schule den Fähigkeiten und den Interessen des jeweiligen Kindes am ehesten entspricht.
Das bedeutet für Ihre Entscheidung: Hat Ihr Kind eine Empfehlung für die Realschule, können Sie es ruhigen Gewissens dort anmelden.
Aber was sollen Sie tun, wenn Ihr Kind nach Auffassung der Grundschule nicht nur für eine Schulform, sondern außerdem für eine weitere Schulform mit Einschränkungen geeignet erscheint?
Ihr Kind hat eine Empfehlung für die Realschule und ist mit Einschränkungen für das Gymnasium geeignet
An dieser Stelle möchte ich ein paar Worte zum Profil der Realschule sagen:
Wir bieten unseren Schülern eine umfassende allgemeine Bildung in Mathematik, in den Sprachen, den Naturwissenschaften, in Sport und in Fächern wie Kunst, Textilgestaltung, Religion, Politik, Geschichte und Erdkunde.
Unser Profil besagt aber auch, dass wir kein Gymnasium sind: Wir erwarten zwar zum Beispiel, dass unsere Schüler bis zu einem gewissen Grad selbständig arbeiten können, also ohne ständige Unterstützung oder Nachhilfe von außen. Aber im Unterschied zum Gymnasium bieten wir schon eine deutlich intensivere Anleitung durch die Lehrer, d. h. bei uns werden die Schüler deutlicher als am Gymnasium „an die Hand genommen“, und wir arbeiten langsamer und wiederholen die Unterrichtsgegenstände häufiger.
Und: Unsere Schüler haben nach der 10. Klasse alle Möglichkeiten: Berufskolleg, Ausbildung, und wer die mittlere Reife mit Qualifikation erreicht, kann in die Oberstufe gehen und sein Abitur machen.
Sie haben also keinen Grund, Ihre Kinder beim Gymnasium anzumelden, es sei denn, Ihr Sohn oder Ihre Tochter hat die uneingeschränkte Empfehlung für diese Schulform.
Im Übrigen gebe ich folgendes zu bedenken: Schüler, die nach der 6. Klasse vom Gymnasium zu uns kommen, haben oft zwei Schuljahre mit Negativerlebnissen hinter sich. Wir müssen diese Schüler dann erst wieder aufbauen. An der Realschule hätten diese Schüler vermutlich zwei unbelastete Jahre verbracht – und bedenken Sie bitte, dass Schulschwierigkeiten die ganze Familie belasten.
Wir bitten Sie also um folgendes: Ist Ihr Kind für die Realschule und mit Einschränkungen für das Gymnasium geeignet, kommen Sie bitte zu uns, damit Sie und wir gemeinsam das Gutachten der Grundschule besprechen können. Danach entscheiden in jedem Falle Sie, wo Sie Ihr Kind anmelden.
Ihr Kind hat eine Empfehlung für die Hauptschule und ist mit Einschränkungen für die Realschule geeignet
Nimmt die Grundschule die Möglichkeit wahr, zwei Schulformen zu empfehlen (davon eine mit Einschränkungen), trägt dies der Tatsache Rechnung, dass es sehr schwierig sein kann, 9jährige Kinder einer Schulform zuzuordnen und die Entwicklung eines Kindes vorauszusagen. Viele Faktoren entscheiden, wie sich ein Kind entwickeln wird, keiner allein, alle in einem komplizierten Zusammenspiel: das Leistungsniveau der Klasse, die Qualität der Lehrer, die Lernatmosphäre, die Unterstützung durch die Eltern bei Lernschwierigkeiten oder bei Problemen, die mit der Pubertät einhergehen usw. In uneindeutigen Fällen lastet der Entscheidungsdruck vor allem auf den Eltern. Als Entscheidungshilfe könnten Sie sich die Antworten zu folgenden Fragen überlegen:
Kann sich mein Kind über einen längeren Zeitraum konzentrieren?
Erledigt es seine Hausaufgaben eigenständig und vollständig?
Geht es mit Selbstvertrauen auf neue Aufgaben zu?
Wie geht es mit Misserfolgen um?
Sind wir als Eltern bereit und zeitlich dazu in der Lage, unser Kind zu unterstützen?
Wie alle Schulformen ist auch die Schulform Realschule seit vielen Jahren einem Wandel unterworfen. Die Realschulen stellen sich inzwischen auf leistungsschwächere Schüler ein und erkennen an, dass Schüler unterschiedlich lange brauchen um die Lernziele zu erreichen (Stichwort „individuelle Förderung“).
An der Realschule Wickrath zum Beispiel haben die Schüler in den Hauptfächern Deutsch, Mathematik und Englisch jeweils eine zusätzliche Stunde beim Hauptfachlehrer. In diesen von uns „Lernzeiten“ genannten Stunden wird intensiv geübt. Diese Lernzeiten sind auch deshalb nötig, weil an der Realschule Wickrath an den langen Tagen (Montag, Mittwoch, Donnerstag) keine Hausaufgaben aufgegeben werden.
Darüber hinaus haben die Schüler an der Realschule Wickrath in den Jahrgängen 5 und 6 eine Klassenlehrerstunde, z. B. für Klassengeschäfte oder für Unterrichtseinheiten zur Sozialkompetenz, zum Lernen lernen oder für die Verkehrserziehung usw.
Überdies bietet die Realschule Wickrath den Schülern zahlreiche (Pflicht-) Arbeitsgemeinschaften. So können die Schüler nicht nur in den Fächern der Stundentafel, sondern auch kreativ, technisch, handwerklich, musisch und sportlich gefördert und gefordert werden. Ein Beispiel: Montags nach der Mittagspause werden den Schülern der Klassen 5 ca. 6 oder 7 Arbeitsgemeinschaften angeboten. Hier könnte sich nun ein leistungsstärkerer Schüler für eine handwerkliche oder musische AG entscheiden, während der leistungsschwächere Schüler den Mathematik-Förderkurs belegt.
Für den Fall, dass Ihr Kind für die Hauptschule und mit Einschränkungen für die Realschule geeignet ist, wiederhole ich meine oben genannte Empfehlung: Kommen Sie bitte zu uns, damit Sie und wir gemeinsam das Gutachten der Grundschule besprechen können. Danach entscheiden in jedem Falle Sie, wo Sie Ihr Kind anmelden.
Empfehlung: Hauptschule - Elternwille: Realschule
Was aber, wenn Eltern, deren Kinder eine Empfehlung für die Hauptschule haben, ihr Kind an der Realschule anmelden möchten? Ich gebe Ihnen folgendes zu bedenken:
Falsche Schullaufbahnentscheidungen können zu schweren Belastungen für Ihr Kind führen, von Schulunlust bis zu Schulverweigerung und Verhaltensauffälligkeiten. Soweit kommt es natürlich nicht in jedem Fall, aber ich halte es auch schon für schlimm genug, wenn ein Kind überwiegend unzufrieden und traurig ist.
Die Eltern wünschen die Realschule trotz einer Empfehlung für das Gymnasium
Es kommt vor, dass Eltern ihr Kind trotz uneingeschränkter Empfehlung der Grundschule für das Gymnasium an der Realschule anmelden wollen. Gründe, die in solchen Fällen genannt werden, sind etwa, dass der Schulweg kürzer ist, der große Bruder oder die große Schwester auch schon auf der Realschule ist und die Eltern nicht möchten, dass Spannungen zwischen den Geschwistern entstehen, oder etwa, dass das Kind nach Meinung der Eltern nicht so gut mit Misserfolgen umgehen kann (und die können auf dem Gymnasium ohne weiteres vorkommen).
Auch in diesen Fällen möchte ich Sie bitten, das Gutachten der Grundschule mit uns zu besprechen.
Danach entscheiden in jedem Falle Sie, wo Sie Ihr Kind anmelden.
Zum Schluss möchte ich noch einmal einen Gedanken vom Anfang aufgreifen und Ihnen versichern, dass wir um die Schwere Ihrer Entscheidung wissen: Gesellschaft und Arbeitswelt haben sich stark gewandelt, die Berufsbilder werden immer komplexer, Ausbildungs- und Arbeitsplätze sind oft hart umkämpft. Viele von Ihnen befürchten vermutlich, dass die Schullaufbahnentscheidung auch eine Vorentscheidung ist für Lebenschancen und dafür, einen Platz in unserer Gesellschaft zu finden.
Trotzdem müssen sich alle Beteiligten bemühen, Lehrer wie Eltern, zum Wohle der Kinder die richtige Schule zu finden. Man braucht längst nicht für jede Karriere das Abitur, die mittlere Reife der Realschule bieten Ihren Kindern (fast) alle denkbaren Chancen.
Ralf Dünhöft (Schulleiter)
Termine der Anmeldungen für die neuen Klassen 5 im Schuljahr 2023/24
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Samstag, 21. Januar 2023 von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr
(am Samstag ist keine Voranmeldung nötig)
Montag, 23. Januar 2023 von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Dienstag, 24. Januar 2023 von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Mittwoch, 25. Januar 2023 von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Bitte bringen Sie mit:
- Das Halbjahreszeugnis mit der Schulformempfehlung (Originale)
- Anmeldescheine (4-fach)
- Stammbuch
- Impfnachweis der Masernimpfung (gelbes Impfbuch oder Bescheinigung des Arztes)
und Ihr Kind
Die Schulleitung
Endlich wieder Tag der offenen Tür
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Neben Ausstellungen verschiedener AG’s, einem kleinen Sportparcour oder dem Einblick in die Arbeit der SV, war natürlich durch die 10. Klassen auch fürs leibliche Wohl gesorgt, so dass sich viele Eltern einfach in der Cafeteria unterhalten konnten und die Kinder auf eigene Faust die RSW erkundeten.
Es wurden viele interessante Gespräche geführt, erste Kontakte geknüpft und viele Fragen beantwortet. Wir bedanken uns für ihren/euren Besuch und sind gespannt, wen wir im Sommer bei uns an der RSW begrüßen dürfen.