Die nächsten Termine

  • 09.06.2026 - Zentrale Prüfungen, Jg. 10, Nachschreibtermin Mathematik
  • 16.06.2026 - Bekanntgabe der Vor- und Prüfungsnoten Zentrale Prüfungen Jg. 10
  • 23.06.2026 ab 15:00 Uhr - Kennenlernnachmittag
  • 23.06.2026 - Jg. 9: berufsorientierende Veranstaltung für Schüler, die für das Jahr 2027 eine Ausbildung suchen (Dauer: 2 Unterrichtsstunden)
  • 23. - 25.06.2026 - Berufsfelderkundungstage, Jg. 8

Realschule Wickrath
Kreuzhütte 24, 41189 Mönchengladbach

img ico telefon  Tel.: 02166 / 54 024
img ico email  E-Mail: sekretariat(a)rs-wickrath.de
img ico person  Schulleitung: Ralf Dünhöft
       Schulsekretariat: Petra Bückmann
       Mo. - Do. 7.30 - 13.45 Uhr, Fr. 07.30 - 12.30 Uhr

Moment Mal - unsere digitale Schülerzeitung

Filter

Sehr geehrte Eltern,

Sie müssen sich bald für eine weiterführende Schule für Ihr Kind entscheiden und stehen damit vor einer wichtigen Weichenstellung für die weitere Entwicklung Ihres Kindes. Mir ist bewusst, dass diese Entscheidung mit vielen Hoffnungen, aber auch mit Ängsten verbunden ist. Sie möchten einerseits, dass Ihr Kind sechs sorgenfreie, glückliche Jahre verlebt, andererseits wollen Sie, dass Ihr Kind möglichst optimal auf den späteren Konkurrenzkampf auf dem Ausbildungs- und Stellenmarkt vorbereitet wird.

Ich möchte Ihnen im Folgenden schildern, was Sie aus der Sicht der Realschule bei Ihrer Entscheidung bedenken sollten.

Ihr Kind erhält eine uneingeschränkte Empfehlung für eine bestimmte Schulform 

Falls Ihr Kind eine uneingeschränkte Empfehlung für eine bestimmte Schulform erhält, folgen Sie bitte der Empfehlung der Grundschullehrer.

Die Grundschullehrer kennen das Kind aus jahrelanger Beobachtung und wissen, ob Ihr Kind seine Leistungen dank starker häuslicher Förderung erbracht hat oder ob es Ihr Kind auch alleine schaffen kann. Die Grundschullehrer haben den Vergleich zu den anderen Kindern und wissen aus Erfahrung, welche weiterführende Schule den Fähigkeiten und den Interessen des jeweiligen Kindes am ehesten entspricht.

Das bedeutet für Ihre Entscheidung: Hat Ihr Kind eine Empfehlung für die Realschule, können Sie es ruhigen Gewissens dort anmelden.

Aber was sollen Sie tun, wenn Ihr Kind nach Auffassung der Grundschule nicht nur für eine Schulform, sondern außerdem für eine weitere Schulform mit Einschränkungen geeignet erscheint?

Ihr Kind hat eine Empfehlung für die Realschule und ist mit Einschränkungen für das Gymnasium geeignet 

An dieser Stelle möchte ich ein paar Worte zum Profil der Realschule sagen:

Wir bieten unseren Schülern eine umfassende allgemeine Bildung in Mathematik, in den Sprachen, den Naturwissenschaften, in Sport und in Fächern wie Kunst, Textilgestaltung, Religion, Politik, Geschichte und Erdkunde.

Unser Profil besagt aber auch, dass wir kein Gymnasium sind: Wir erwarten zwar zum Beispiel, dass unsere Schüler bis zu einem gewissen Grad selbständig arbeiten können, also ohne ständige Unterstützung oder Nachhilfe von außen. Aber im Unterschied zum Gymnasium bieten wir schon eine deutlich intensivere Anleitung durch die Lehrer, d. h. bei uns werden die Schüler deutlicher als am Gymnasium „an die Hand genommen“, und wir arbeiten langsamer und wiederholen die Unterrichtsgegenstände häufiger.

Und: Unsere Schüler haben nach der 10. Klasse alle Möglichkeiten: Berufskolleg, Ausbildung, und wer die mittlere Reife mit Qualifikation erreicht, kann in die Oberstufe gehen und sein Abitur machen.

Sie haben also keinen Grund, Ihre Kinder beim Gymnasium anzumelden, es sei denn, Ihr Sohn oder Ihre Tochter hat die uneingeschränkte Empfehlung für diese Schulform.

Im Übrigen gebe ich folgendes zu bedenken: Schüler, die nach der 6. Klasse vom Gymnasium zu uns kommen, haben oft zwei Schuljahre mit Negativerlebnissen hinter sich. Wir müssen diese Schüler dann erst wieder aufbauen. An der Realschule hätten diese Schüler vermutlich zwei unbelastete Jahre verbracht – und bedenken Sie bitte, dass Schulschwierigkeiten die ganze Familie belasten.

Wir bitten Sie also um folgendes: Ist Ihr Kind für die Realschule und mit Einschränkungen für das Gymnasium geeignet, kommen Sie bitte zu uns, damit Sie und wir gemeinsam das Gutachten der Grundschule besprechen können. Danach entscheiden in jedem Falle Sie, wo Sie Ihr Kind anmelden.

 Ihr Kind hat eine Empfehlung für die Hauptschule und ist mit Einschränkungen für die Realschule geeignet 

Nimmt die Grundschule die Möglichkeit wahr, zwei Schulformen zu empfehlen (davon eine mit Einschränkungen), trägt dies der Tatsache Rechnung, dass es sehr schwierig sein kann, 9jährige Kinder einer Schulform zuzuordnen und die Entwicklung eines Kindes vorauszusagen. Viele Faktoren entscheiden, wie sich ein Kind entwickeln wird, keiner allein, alle in einem komplizierten Zusammenspiel: das Leistungsniveau der Klasse, die Qualität der Lehrer, die Lernatmosphäre, die Unterstützung durch die Eltern bei Lernschwierigkeiten oder bei Problemen, die mit der Pubertät einhergehen usw. In uneindeutigen Fällen lastet der Entscheidungsdruck vor allem auf den Eltern. Als Entscheidungshilfe könnten Sie sich die Antworten zu folgenden Fragen überlegen:

Kann sich mein Kind über einen längeren Zeitraum konzentrieren?

Erledigt es seine Hausaufgaben eigenständig und vollständig?

Geht es mit Selbstvertrauen auf neue Aufgaben zu?

Wie geht es mit Misserfolgen um?

Sind wir als Eltern bereit und zeitlich dazu in der Lage, unser Kind zu unterstützen?

Wie alle Schulformen ist auch die Schulform Realschule seit vielen Jahren einem Wandel unterworfen. Die Realschulen stellen sich inzwischen auf leistungsschwächere Schüler ein und erkennen an, dass Schüler unterschiedlich lange brauchen um die Lernziele zu erreichen (Stichwort „individuelle Förderung“).

An der Realschule Wickrath zum Beispiel haben die Schüler in den Hauptfächern Deutsch, Mathematik und Englisch jeweils eine zusätzliche Stunde beim Hauptfachlehrer. In diesen von uns „Lernzeiten“ genannten Stunden wird intensiv geübt. Diese Lernzeiten sind auch deshalb nötig, weil an der Realschule Wickrath an den langen Tagen (Montag, Mittwoch, Donnerstag) keine Hausaufgaben aufgegeben werden.

Darüber hinaus haben die Schüler an der Realschule Wickrath in den Jahrgängen 5 und 6 eine Klassenlehrerstunde, z. B. für Klassengeschäfte oder für Unterrichtseinheiten zur Sozialkompetenz, zum Lernen lernen oder für die Verkehrserziehung usw.

Überdies bietet die Realschule Wickrath den Schülern zahlreiche (Pflicht-) Arbeitsgemeinschaften. So können die Schüler nicht nur in den Fächern der Stundentafel, sondern auch kreativ, technisch, handwerklich, musisch und sportlich gefördert und gefordert werden. Ein Beispiel: Montags nach der Mittagspause werden den Schülern der Klassen 5 ca. 6 oder 7 Arbeitsgemeinschaften angeboten. Hier könnte sich nun ein leistungsstärkerer Schüler für eine handwerkliche oder musische AG entscheiden, während der leistungsschwächere Schüler den Mathematik-Förderkurs belegt.

Für den Fall, dass Ihr Kind für die Hauptschule und mit Einschränkungen für die Realschule geeignet ist, wiederhole ich meine oben genannte Empfehlung: Kommen Sie bitte zu uns, damit Sie und wir gemeinsam das Gutachten der Grundschule besprechen können. Danach entscheiden in jedem Falle Sie, wo Sie Ihr Kind anmelden. 

Empfehlung: Hauptschule - Elternwille: Realschule

Was aber, wenn Eltern, deren Kinder eine Empfehlung für die Hauptschule haben, ihr Kind an der Realschule anmelden möchten? Ich gebe Ihnen folgendes zu bedenken:

Falsche Schullaufbahnentscheidungen können zu schweren Belastungen für Ihr Kind führen, von Schulunlust bis zu Schulverweigerung und Verhaltensauffälligkeiten. Soweit kommt es natürlich nicht in jedem Fall, aber ich halte es auch schon für schlimm genug, wenn ein Kind überwiegend unzufrieden und traurig ist.


Die Eltern wünschen die Realschule trotz einer Empfehlung für das Gymnasium

Es kommt vor, dass Eltern ihr Kind trotz uneingeschränkter Empfehlung der Grundschule für das Gymnasium an der Realschule anmelden wollen. Gründe, die in solchen Fällen genannt werden, sind etwa, dass der Schulweg kürzer ist, der große Bruder oder die große Schwester auch schon auf der Realschule ist und die Eltern nicht möchten, dass Spannungen zwischen den Geschwistern entstehen, oder etwa, dass das Kind nach Meinung der Eltern nicht so gut mit Misserfolgen umgehen kann (und die können auf dem Gymnasium ohne weiteres vorkommen).

Auch in diesen Fällen möchte ich Sie bitten, das Gutachten der Grundschule mit uns zu besprechen.

Danach entscheiden in jedem Falle Sie, wo Sie Ihr Kind anmelden.

Zum Schluss möchte ich noch einmal einen Gedanken vom Anfang aufgreifen und Ihnen versichern, dass wir um die Schwere Ihrer Entscheidung wissen: Gesellschaft und Arbeitswelt haben sich stark gewandelt, die Berufsbilder werden immer komplexer, Ausbildungs- und Arbeitsplätze sind oft hart umkämpft. Viele von Ihnen befürchten vermutlich, dass die Schullaufbahnentscheidung auch eine Vorentscheidung ist für Lebenschancen und dafür, einen Platz in unserer Gesellschaft zu finden.

Trotzdem müssen sich alle Beteiligten bemühen, Lehrer wie Eltern, zum Wohle der Kinder die richtige Schule zu finden. Man braucht längst nicht für jede Karriere das Abitur, die mittlere Reife der Realschule bieten Ihren Kindern (fast) alle denkbaren Chancen.

Ralf Dünhöft (Schulleiter)

deckenspendeUps, schon wieder Halloween? Nein! Die vermummten Gestalten, die sich in der Aula aufhalten, sind Schülerinnen und Schüler aus dem Jahrgang 5, die mit warmen Decken versorgt wurden.

Familie Wallnig-Ahlrichs, deren Sohn ebenfalls die Klasse 5 der Realschule Wickrath besucht und die einen Hausmeisterservice in Mönchengladbach betreibt, spendete 300 Decken für alle Kinder der Jahrgänge 5 bis 7.

„Natürlich muss jetzt in Corona-Zeiten gelüftet werden“, so Frau Wallnig-Ahlrichs,“aber dabei sollte doch niemand frieren müssen!“. Gesagt, getan! Sie fuhr zu einem großen Möbelausstatter, unterbreitete ihr Anliegen und bekam die Decken zu einem Vorzugspreis.
Für den Förderverein der Realschule Wickrath aber eine sehr großzügige Spende, durch die rund 300 Kinder versorgt werden konnten.

Vielen Dank!

Im November dürfen gemäß Anordnung der Bezirksregierung keine „Tage der offenen Tür“ stattfinden, von einer Planung für einen Termin im Dezember rät die Bezirksregierung ab.

Wir werden daher unseren für den 05.12.2020 geplanten Tag der offenen Tür ausfallen lassen und vorauss. im Dezember entscheiden, ob wir unsere Türen im Januar für Gäste öffnen werden. 
Auch der für Mittwoch, 02.12.2020, geplante Informationsabend muss leider entfallen. Sobald er neu terminiert werden kann, werden wir darüber an dieser Stelle informieren.
(Der Elternsprechtag am Mi, 18.11.2020, wird wie geplant - in einer Form, die dem Infektionsschutz Rechnung trägt - stattfinden.)

Die Schulleitung,  03.11.2020/13.11.2020

Seit 2019 nimmt die Realschule Wickrath erfolgreich am Landesprogramm „Bildung und Gesundheit“ teil und hat nun als Anerkennung für die bisher geleistete Arbeit ein Siegel, das sogenannte Hausschild, erhalten. In vielen Bereichen des Schulalltags möchten wir uns verstärkt der Gesundheitsförderung widmen. Das Landesprogramm „Bildung und Gesundheit“ bietet uns dabei Unterstützung.
bildung

„Der Realschule Wickrath wurde vom Landesprogramm für Bildung und Gesundheit (BuG) ein Hausschild verliehen, mit dem sie sich offiziell als Mitgliedschule präsentieren kann.“

Für die aktive Teilnahme wurde Vertretern der Realschule Wickrath (v.l.n.r. Lena Biakowski (Lehrerin und Ansprechpartnerin für BuG), Schulleiter Ralf Dünhöft, Ann-Kathrin Göldner (Lehrerin und Ansprechpartnerin für BuG), stellvertretende Schulleiterin Barbara Budde) von Bezirkskoordinatorin Claudia Schäfer das Hausschild übergeben. Dieses ist ein Qualitätslabel, mit dem die Teilnahme am Landesprogramm und somit die Arbeit an der Entwicklung zur guten gesunden Schule nach außen sichtbar gemacht wird. Es stellt eine Anerkennung für die Anstrengungen dar, welche die Schule unternommen hat, um die notwendigen Grundlagen der guten gesunden Schule aufzubauen. 

Einladung zum Elternsprechtag am Mittwoch, 18. November 2020, 16 – 19 Uhr

- Unterrichtsschluss um 12.20 Uhr

- Betreuung für die Betreuungskinder bis 16 Uhr

Liebe Eltern,

trotz der pandemiebedingt ungewöhnlichen Situation sind die Lehrkräfte der Realschule Wickrath auch weiterhin sehr daran interessiert, den Eltern der ihnen anvertrauten Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit zu einem persönlichen Gespräch zu bieten. Daher lade ich Sie hiermit herzlich zum Elternsprechtag am Mittwoch, 18. November 2020, ein.

Die allgemeinen Sprechzeiten sind von 16.00 – 19.00 Uhr. Bitte beachten Sie, dass Teilzeitkräfte einen verkürzten Elternsprechtag haben.

An diesem Tag endet der Unterricht für alle Schüler um 12.20 Uhr. Die Kinder, die in der Betreuung angemeldet sind, werden auf Wunsch bis 16 Uhr betreut.

Aus Gründen des Infektionsschutzes ist folgendes zu beachten:

> Auf dem gesamten Gelände und im ganzen Gebäude gilt die Maskenpflicht.

> Bitte lassen Sie die Termine durch Ihre Kinder festlegen.

> Um die Anzahl der teilnehmenden Personen zu begrenzen, ist pro Gesprächstermin neben der Lehrkraft nur das Kind sowie ein Elternteil zugelassen.

> Bitte sehen Sie davon ab, eine Lehrkraft spontan zu einem nicht vorab verabredeten Gespräch aufzusuchen.

Falls Sie keinen Termin bekommen haben oder Sie aufgrund der aktuellen Situation auf ein persönliches Gespräch verzichten möchten und dennoch Gesprächsbedarf haben, rufen Sie bitte im Sekretariat an, um einen telefonischen Austausch mit der Lehrkraft zu vereinbaren.

Mit freundlichen Grüßen

R. Dünhöft
(Schulleiter)

Geschafft! Letzte Woche erhielten 8 Schülerinnen und Schüler aus der Jahrgangsstufe 9 schon einmal Zeugnisse – aber nicht von unserer Schule – sondern vom französischen Staat. Alle Schüler haben die DELF- Prüfung bestanden. Félicitations!

Im Rahmen des Distanzunterrichts, dann im Französischunterricht nach den Ferien und durch individuelles Üben haben sich die Schülerinnen und Schüler auf die schriftliche und mündliche DELF-Prüfung (Diplôme d’études en langue française) im September 2020 vorbereitet. Unter den aktuellen Umständen und dem unregelmäßigen Unterricht im letzten Halbjahr war dies alles andere als einfach!

Die DELF-Prüfung wird normalerweise im Januar und im Mai jeden Jahres vom Institut Français abgenommen. Das DELF-Examen ist ein international anerkanntes und vom französischen Kultusministerium vergebenes Sprachzertifikat, das den Schülerinnen und Schülern ihr Sprachniveau bescheinigt. Mit diesem Zertifikat können sie bei zukünftigen Bewerbungen beim Arbeitgeber ihre Sprachkenntnisse nachweisen. Die Prüfung kann auf unterschiedlichen Niveaus (A1 – C2) erfolgen. Im schriftlichen Teil werden Hör- und Leseverstehen sowie die Schreibkompetenz abgefragt. In der mündlichen Prüfung müssen die Schüler mit „echten“ Franzosen ihre Sprachfertigkeit im Rollenspiel beweisen.

Jetzt freuen sich die Schülerinnen und Schüler über ihr Zertifikat, welches ihnen das Sprachniveau A1 bescheinigt und welches weltweit und lebenslang gültig ist. Und vielleicht haben sie ja nächstes Jahr Lust mit A 2 noch eins draufzusetzen…

Die Fachschaft Französisch freut sich schon auf alle Schülerinnen und Schüler aus den Französischkursen, die diese Herausforderung im kommenden Jahr annehmen, und wird sie  dabei tatkräftig unterstützen.
Die Teilnehmer in diesem Durchgang waren:

9a: Emanuel Hansen, Lina Keller, Julia Helm, Max Daniel

9b: Janosch Guzdiol       9c: Tobias Piechaczek, Alice Wohlfahrt, Lena Vogel

D. Bollow (Lehrerin für Französisch)

Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

die Landesregierung hat die Schulen gebeten, Eltern und Schüler sehr deutlich darauf hinzuweisen, dass bei einer Einreise aus einem Risikogebiet nach Deutschland die Regelungen der Coronaeinreiseverordnung (CoronaEinrVO) zu beachten sind.

Die Liste der Risikogebiete wird durch das Robert-Koch-Institut (RKI) veröffentlicht (www.rki.de/covid-19-risikogebiete). Wer daraus zurückkehrt, unterliegt einer 14-tägigen Quarantäne- (§ 3 CoronaEinrVO) sowie Meldepflicht beim Gesundheitsamt (§ 2 Abs. 1 CoronaEinrVO). Die Quarantänepflicht entfällt lediglich bei Nachweis eines negativen Coronatests in Form eines ärztlichen Zeugnisses in deutscher oder englischer Sprache, das bei der Einreise vorliegt und nicht älter als 48 Stunden ist. Bei Durchführung eines Coronatests in Deutschland besteht die Quarantänepflicht bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses.

Für weitere Details beachten Sie bitte § 3 Abs. 3 CoronaEinrVO. Verstöße gegen diese Pflichten können als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden (§ 5 CoronaEinrVO).

Wir haben übrigens bereits allen Eltern eine sehr nützliche Zusammenfassung der aktuell bestehenden Regelungen des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales per E-Mail zugesendet.

Ich wünsche allen Eltern sowie allen Schülerinnen und Schülern gesunde und erholsame Ferien.
R. Dünhöft
(Schulleiter)

clean ist cool
Die Klasse 7a nahm dieses Jahr an dem Projekt „Clean ist cool“ teil. Im Zeitraum vom 2. März bis zum 30. März gab es wöchentliche Internetrecherchen zum Thema Lebensmittelverschwendung.

Bei diesem Projekt war die Klasse äußerst erfolgreich und konnte insgesamt 100€ für die Klassenkasse gewinnen.

 
Herzlichen Glückwunsch!

P. Schleuter ( Klassenlehrer )

Wie jedes Jahr hat die Firma CEWE auch im Jahr 2020 unsere Schule mit 500€ finanziell unterstützt. Dieses Geld wurde dazu genutzt, sogenannte Calliope Mini-Rechner für den Informatikbereich zu kaufen.
cewe

Wir bedanken uns an dieser Stelle im Namen der ganzen Schule für diese sehr freundliche Unterstützung.

P. Schleuter

Zwar sind die Turnhallen zur Zeit coronabedingt geschlossen, der Sportunterricht  jedoch läuft, soweit es das Wetter zulässt, in der gewohnten Qualität weiter. Überzeugen Sie sich selbst!


Video/Drohnenpilot: Joshua Meenenga, Klasse 10b

Sportlehrerin: Frau Gawlig

13 Schüler des Abschlussjahrganges 1980 der Realschule Wickrath trafen sich zu einem geselligen Abend und ließen es sich nicht nehmen, vorher ihre alte Schule zu besuchen. Am meisten erstaunte es die ehemaligen Schüler, die der Klasse von Herrn Offermanns angehörten, wie wenig sich doch verändert hatte.
Am Klassentreffen nahmen teil: Frank Anderheggen, Dagmar Brücher, Anke Balven geb. Coenen, Reiner Draaijer, Cornelia Pfeiffer geb. Fink, Joachim Freese, Hans Gustorf, Kai-Holger Hackstein, Frank Höffges, Daniel Köllnig, Pia Mösges geb. Mail, Ingrid Schiffers geb. Packbier, Anke Hansen geb. Plücken, Thomas Plum, Ellen Hilmes geb. Sennewald
abschlussjahrgang1980

14 Schüler des Abschlussjahrgang 1980 der Realschule Wickrath waren zu einem geselligen Abend verabredet und ließen es sich nicht nehmen, vorher  ihre alte Schule zu besuchen. Am meisten erstaunte die ehemaligen Schüler, die damals der Klasse von Herrn Offermanns angehörten, wie wenig sich doch verändert hatte. 
Teilnehmer des Klassentrreffens waren: Frank Anderheggen, Dagmar Brücher, Anke Balven geb. Coenen, Reiner Draaijer, Cornelia Pfeiffer geb. Fink, Joachim Freese, Hans Gustorf, Kai-Holger Hackstein, Frank Höffges, Daniel Kölling, Pia Mösges geb. Mail, Ingrid Schiffers geb. Packbier, Anke Hansen geb. Plücken, Thomas Plum, Ellen Hilmes geb. Sennewald
...

Das Schulministerium hat entschieden, dass die Maskenpflicht weiterhin im Schulgebäude und auf dem Schulgelände gilt, jedoch nicht im Unterricht, wenn die Schüler auf ihren festen Plätzen sitzen. Die Schulleitung und die Lehrkräfte unserer Schule möchten die Schülerinnen und Schüler dennoch bitten, auch im Unterricht weiterhin einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, wenn der Mindestabstand von 1,50 m nicht eingehalten werden kann.

Trotz Coronapandemie und zahlreicher Hygiene- und Verhaltensregeln konnten wir an unserer Schule seit Wiederbeginn des Unterrichts im April keinerlei Unruhe feststellen, die Schülerschaft hat sich insgesamt vorbildlich verhalten. Dafür sind Schulleitung und Kollegium den Schülern sehr dankbar.

Hervorzuheben ist außerdem, dass auch unsere Lehrkräfte ausnahmslos gelassen und souverän ihren Beruf ausüben, obwohl auch sie die Pandemie mit Sorge betrachten. Das gilt auch für diejenigen Lehrerinnen und Lehrer, die aufgrund ihres Alters oder aufgrund von Vorerkrankungen zu den Menschen gehören, die einem erhöhten Risiko ausgesetzt sind.

Um diese Kollegen zu schützen, aber auch um insgesamt das Infektionsrisiko zu minimieren, bitten wir daher darum, dass die Schüler auch während des Unterrichts den Mund-Nase-Schutz anbehalten.

Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, wir bedanken uns für Ihre und Eure Unterstützung.

Liebe Schülerinnen und Schüler,

nach der aktuellen Coronaschutzverordnung darf nun auch der Sportunterricht an der RSW wieder stattfinden - und zwar ausschließlich draußen an der frischen Luft, sofern das Wetter es zulässt. Um einen sicheren Sportunterricht gewährleisten zu können, sind besondere Regeln einzuhalten, die wir euch kurz vorstellen möchten:

  • Vor dem Sportunterricht stellen sich alle Schülerinnen und Schüler vor der Turnhalle mit Mundnasenschutz (MNS) nebeneinander auf
  • Der Sportlehrer teilt die Klasse in kleine Gruppen (max. 7 Schüler) ein, die nacheinander in die Kabinen gelassen werden. Sollten mehr als 14 Jungen oder Mädchen in der Klasse sein, wird ein weiterer Raum zum Umkleiden zur Verfügung gestellt.
  • Ist ein Schüler umgezogen, legt er den MNS auf seine Sachen und geht sofort mit seiner Trinkflasche nach draußen und achtet dabei im Gang auf den Mindestabstand.
  • Da draußen kein MNS getragen werden muss, ist darauf zu achten, dass Abstände eingehalten werden!!!
  • Nach dem Sportunterricht lässt der Sportlehrer die kleinen Gruppen wieder nacheinander in die Umkleiden. Dort ist unverzüglich der MNS wieder anzulegen.
  • Vor dem Verlassen der Turnhalle sind die Hände gründlich zu waschen oder zu desinfizieren
  • Sport mit Körperkontakt ist nicht erlaubt, daher sind die Sportlehrer in der Auswahl der Sportunterrichtinhalte stark eingeschränkt
  • Auf dem Weg zur AKH kann der MNS abgelegt werden. Bei Betreten des Parkplatzes an der AKH muss er wieder angelegt werden. Bitte auch auf dem Weg auf ausreichend Abstand achten.
  • Sollte der Sportunterricht im Schlosspark stattfinden, wird der MNS erst im Park abgelegt und vor dem Rückweg wieder angelegt.
  • Eigene Trinkflaschen sind mitzubringen und dürfen nicht geteilt werden
  • Deosprays sind nicht mehr erlaubt! Daher bitte neben Wechselkleidung und Waschzeug einen Deoroller einpacken

Wir sind sehr froh, dass es wieder möglich ist, Sportunterricht an der RSW anzubieten und werden bei Verstößen gegen die Maßnahmen den Sportunterricht einstellen müssen. Daher hoffen wir, dass wir auf euch zählen können und ihr mit darauf achtet, dass die Regeln eingehalten werden.

Mit sportlichen Grüßen                                  Die Sportfachschaft

Sehr geehrte Eltern,

damit auch Sie sich ein Bild von den Verhaltens- und Hygieneregeln an unserer Schule machen können, sind im Folgenden einige der Regeln für Sie zusammengestellt:

Mund-Nasen-Schutz

Für alle Schülerinnen und Schüler sowie für alle weiteren Personen besteht im Schulgebäude und auf dem Schulgelände eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung, jedoch nicht im Unterricht, wenn die Schüler auf ihren festen Plätzen sitzen.

Die Schulleitung und die Lehrkräfte unserer Schule möchten die Schülerinnen und Schüler dennoch bitten, auch im Unterricht weiterhin einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, wenn der Mindestabstand von 1,50 m nicht eingehalten werden kann, um insgesamt das Infektionsrisiko zu minimieren, aber auch um diejenigen Schüler bzw. Lehrkräfte zu schützen, die aufgrund von Vorerkrankungen oder wegen ihres Alters zu den Menschen gehören, die einem erhöhten Risiko ausgesetzt sind.

Mindestabstand

Die Pflicht, den Mindestabstand von 1,50 m einzuhalten, besteht nicht mehr. Dennoch ist es unbedingt erforderlich, dass alle Schülerinnen und Schüler außerhalb des Unterrichts - so gut es geht - den Abstand voneinander wahren, vor allem, wenn sie nicht in den gleichen Jahrgang gehen.

Das bedeutet auch zum Beispiel, dass auf Begrüßungen durch Umarmungen oder Händeschütteln verzichtet werden muss.

Pause

Die 15- und die 25-Minutenpause sowie die Mittagspause verbringen die Schülerinnen und Schüler auf dem Schulhof in den ihnen zugewiesenen Zonen (wie am 1. Schultag geübt, s. auch die Aushänge).

Kiosk

Beim Anstellen am Kiosk benutzen die Schülerinnen und Schüler den markierten Zugang. Drängeln und Schubsen ist strengstens untersagt.

Mensa

Die Schülerinnen beachten die per Aushang bekannt gemachten Regeln (Händedesinfektion am Eingang, Maskenpflicht außer während des Essens am Sitzplatz, Verwendung des separaten Ausganges).

Toilettennutzung

Es dürfen sich in den Toilettenräumen maximal sechs Personen gleichzeitig aufhalten.

Verantwortung übernehmen

Bitte strahlt Ruhe aus und beachtet die oben genannten Regelungen.

Bitte verhaltet Euch zu jeder Zeit verantwortungsvoll, indem Ihr zum Beispiel an die Husten- und Nies-Etikette denkt (hustet oder niest in die Armbeuge oder ein Taschentuch) oder Bedarfsgegenstände wie Flaschen, Stifte usw. nicht gemeinsam benutzt.

Die Schulleitung

Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

im Folgenden haben wir die für Sie und Euch wesentlichen Vorgaben und Hinweise des Schulministeriums für die Wiederaufnahme des Unterrichts am 12.08.2020 zusammengestellt:

1. Der Unterricht soll gemäß den Vorgaben der Stundentafel stattfinden.

2. Mund-Nasen-Schutz
Für alle Schülerinnen und Schüler sowie für alle weiteren Personen besteht im Schulgebäude und auf dem Schulgelände eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung.
Diese Pflicht gilt auch in den Unterrichtsräumen.
Lehrkräfte tragen im Unterricht eine Mund-Nase-Bedeckung, wenn sie den Mindestabstand von 1,5 m nicht einhalten können.
Diese Regelungen sind vorerst bis zum 31.08.2020 befristet.

Es ist Aufgabe der Eltern, Mund-Nase-Bedeckungen zu beschaffen.

3. Unterrichtsorganisation und Infektionsschutz
Der Unterricht soll jahrgangsbezogen in Klassen oder Kursen (Religion, Französisch, Informatik usw.) stattfinden.
Die Bildung einer jahrgangsübergreifenden Arbeitsgemeinschaft ist möglich.
Der Sportunterricht soll bis zu den Herbstferien im Freien stattfinden.
Jede Lerngruppe hat eine feste Sitzordnung einzuhalten, die zu dokumentieren ist.
Eine Durchlüftung der Unterrichtsräume ist sicherzustellen.

4. Schulmensa
Gäste müssen sich nach Betreten der Mensa die Hände waschen (bzw. desinfizieren).
Es besteht eine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung außer am Sitzplatz.
(Bezgl. unserer Mensa werden wir wahrscheinlich wie folgt verfahren:
Um eine Durchmischung von Jahrgängen zu vermeiden, werden gestaffelte Essenszeiten eingerichtet (Beispiel: Jahrgang x von 12.20 - 12.50 Uhr, Jahrgang y von 12.50 - 13.20 Uhr; für Schüler weiterer Jahrgänge werden Esstische separiert).)

5. Schutz von vorerkrankten Schülerinnen und Schülern
Bei Schülern mit Vorerkrankungen, die eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für einen schweren Krankheitsverlauf im Falle einer Infektion mit dem Coronavirus haben, entscheiden die Eltern über den Schulbesuch. Das Schulministerium empfiehlt die Rücksprache mit einem Arzt.
Ggf. benachrichtigen die Eltern unverzüglich und schriftlich die Schule.
Besucht ein Schüler die Schule voraussichtlich oder tatsächlich länger als sechs Wochen nicht, soll die Schule ein ärztliches Attest verlangen.

6. Schutz vorerkrankter Angehöriger, die mit Schülerinnen und Schülern in häuslicher Gemeinschaft leben
Sollten Schüler mit Angehörigen mit relevanten Vorerkrankungen zusammen leben, seien, so das Ministerium, vorrangig Maßnahmen der Infektionsprävention innerhalb der häuslichen Gemeinschaft zu treffen.
Die Nichtteilnahme von Schülern am Unterricht könne nur in eng begrenzten Ausnahmefällen und nur vorübergehend in Betracht kommen. Außerdem sei ein ärztliches Attest des Angehörigen vorzulegen.

7. Vorgehen bei in der Schule auftretenden Corona-Fällen
Ein Schüler, der mögliche COVID-19-Symptome zeigt (z. B. Fieber, trockener Husten), ist unverzüglich nach Hause zu schicken bzw. von den Eltern abzuholen. Die Schulleitung nimmt mit dem Gesundheitsamt Kontakt auf.
Zeigen Schüler die Symptome eines Schnupfens, soll die Schule den Eltern empfehlen, den Schüler zunächst für 24 Stunden zu Hause zu beobachten. Wenn keine weiteren Symptome auftreten, nimmt der Schüler wieder am Unterricht teil.

Die Schulleitung

Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

wir wünschen uns sicher alle, dass unsere Schule nach den Sommerferien wieder den Normalbetrieb aufnehmen kann. Für die Jahrgänge 6 bis 10 beginnt der Unterricht bekanntlich am Mittwoch, 12.08., um 7.55 Uhr.
Die Begrüßung der neuen 5er beginnt, wie schriftlich mitgeteilt, am Mittwoch, 12.08., um 10.30 Uhr. Bei gutem Wetter wird sie draußen auf dem Schulhof stattfinden, bei schlechtem Wetter werden wir improvisieren. Die Eltern der Schülerinnen und Schüler des neuen Jahrgangs 5 möchten diesbezüglich bitte unsere Schulhomepage im Auge behalten.
In jedem Fall möchten wir darum bitten, dass jedes Kind nur von jeweils einem Elternteil bzw. Erwachsenen begleitet wird.

Wir gehen allerdings davon aus, dass auch weiterhin Hygienevorgaben und Infektionsschutzmaßnahmen zu beachten sind. Sobald wir hierzu Nachricht vom Schulministerium erhalten, werden wir Sie und Euch an dieser Stelle sofort informieren sowie die Klassenpflegschaftsvorsitzenden über die in den letzten Monaten bewährten Kanäle.

Abschließend noch zwei Hinweise:

Die Mensa wird am Montag, 17.08.2020, ihren Betrieb wieder aufnehmen.

Der Terminplan für die Nachprüfungen befindet sich im Vertretungskasten neben der Hausmeisterloge.

Wir wünschen allen Schülerinnen und Schülern weiterhin schöne Ferien.

Die Schulleitung

Auf die Auszeichnung der Klassenbesten wollte die Realschule Wickrath auch in Corona-Zeiten nicht verzichten. Darum wurden an drei aufeinanderfolgenden Tagen die jeweils Klassenbesten der Jahrgänge 5 bis 9 bei strahlendem Wetter auf dem Schulhof geehrt, zur Belohnung gab es einen Kinogutschein. Neben der Schulleitung sprachen auch jeweils der Schulpflegschaftsvorsitzende Ralf Schellander und seine Vertreterin Eva Oehmen den Schülerinnen und Schüler ihren Respekt aus. Gesponsert wurden die insgesamt 17 Gutscheine vom Malerfachbetrieb Oehmen und Frau Beate Kersting, Lehrerin an der Realschule Wickrath.

Am Mittwoch, 24.06.2020 erhielten folgende Schülerinnen und Schüler die Auszeichnung.
9a: Pia Schellander, 9b: Lilli Schiffer, 9c: Marc Schmitz
bestenehrung 2020 9








Am Donnerstag, 25.06.2020 konnten folgende Schülerinnen und Schüler den Preis abholen.
5a: Lara Isho, 5b: Abdellah Bouyassfdaoun, 5c: Aurora Lo Iacono
8a: Lina Keller, 8b: Jonas Poos, 8c: Laurin Müllers
bestenehrung 2020 5und8








Am letzten Schultag, Freitag, 26.06.2020  wurden dann noch die Jahrgänge 6 und 7 geehrt:
6a: Ben Schellander, 6b: Elena Shamounisko, 6c: Jakub Schmeichel
7a: Aaron Krantz und Nina Hauptmann, 7b: Kilian Bernascon und Milana Schamolo, 7c: Anna Pigorsch
bestenehrung 2020 6und7








Herzlichen Glückwunsch!

In der 24. Mail zum Umgang mit dem Coronavirus vom 23.06. teilt das Schulministerium mit, dass vorgesehen ist, „nach den Sommerferien den Regelbetrieb in allen Schulformen und allen Schulen wiederaufzunehmen“. Bezüglich der Infektionsschutzmaßnahmen werden die Schulen vorauss. neue, überarbeitete Vorgaben erhalten, da mit Lockerungen zu rechnen ist.

Das neue Schuljahr beginnt für die Schüler der Jahrgänge 6 bis 10 am Mittwoch, 12.08.2020, um 7.55 Uhr.
Die  Schüler des neuen Jahrgangs 5 werden am gleichen Tag um 10.30 Uhr eingeschult.

Bis dahin wünschen wir allen Schülerinnen und Schülern sowie ihren Eltern schöne Ferien.

Logineo NRW LMS - Realschule Wickrath


logo NRW bildung

Impressionen

  • imp1.jpg
  • imp2.jpg
  • imp3.jpg
  • imp4.jpg
  • imp5.jpg
  • imp6.jpg
  • imp7.jpg
  • imp8.jpg
  • imp9.jpg
  • imp10.jpg
  • imp11.jpg
  • imp12.jpg
  • imp13.jpg
  • imp14.jpg
  • imp15.jpg
  • imp16.jpg
  • imp17.jpg
  • imp18.jpg
  • imp19.jpg
  • imp20.jpg
Wir benutzen Cookies
Wir nutzen für die bestmögliche Bereitstellung unserer Internetseite Cookies. Sie können die Verwendung von Cookies im Browser in den Einstellungen deaktivieren. Wenn Sie weiter surfen, ohne Ihre Einstellungen zu ändern, gehen wir davon aus, dass Sie mit der Verwendung von Cookies einverstanden sind.