Die nächsten Termine
  • 25.03. - 05.04.2024 - Osterferien
  • 10.04.2024 - Eintragungsschluss Monita Jg. 10
  • 24.04.2024 - Eintragungsschluss Monita Jg. 5-9
  • 24.04.2024 - Berufsfelderkundungstag Jg. 8
  • 25.04.2024 - Girls and Boys Day
  • 02.05.2024 16:00 - 19:00 Uhr - 2. Elternsprechtag (Unterrichtsschluss 12.20 Uhr)
  • 06.05.2024 - Prävention „AIDS-Hilfe“ für Jahrgang 6

Realschule Wickrath
Kreuzhütte 24, 41189 Mönchengladbach

img ico telefon  Tel.: 02166 / 54 024
img ico email  E-Mail: sekretariat(a)rs-wickrath.de
img ico person  Schulleitung: Ralf Dünhöft
       Schulsekretariat: Petra Bückmann
       Mo. - Do. 7.30 - 13.45 Uhr, Fr. 07.30 - 12.30 Uhr

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Die Schulen im Land haben am 28.10.2021 eine Nachricht vom Schulministerium erhalten, die insbesondere über den Verzicht auf die Maskenpflicht am Sitzplatz informiert:

Die Coronabetreuungsverordnung wird ab 2. November 2021 für Schülerinnen und Schüler keine Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen mehr vorsehen, solange die Schülerinnen und Schüler in Klassen- oder Kursräumen auf ihren Sitzplätzen sitzen.

Befinden sich die Schülerinnen und Schüler nicht an einem festen Sitzplatz, suchen sie ihn auf oder verlassen sie ihn, besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Maske.

Für Lehrkräfte, Betreuungskräfte und sonstiges Personal entfällt die Maskenpflicht im Unterrichtsraum, solange ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu den anderen Personen im Raum eingehalten wird.

Im Außenbereich der Schule besteht auch weiterhin für alle Personen keine Maskenpflicht.

Darüber hinaus wird folgendes gelten:

Tritt in einem Klassen- oder Kursverband ein Infektionsfall auf, ist die Quarantäne von Schülerinnen und Schülern ab sofort in der Regel auf die nachweislich infizierte Person sowie die unmittelbare Sitznachbarin oder den unmittelbaren Sitznachbarn zu beschränken. Vollständig geimpfte oder genesene Personen ohne Symptome sind von der Quarantäneanordnung weiterhin ausgenommen.

Des Weiteren gelten die bekannten Regelungen zur sogenannten „Freitestung“ von engen Kontaktpersonen fort. Dies bedeutet, dass die Quarantäne der Schülerinnen und Schüler frühestens am fünften Tag der Quarantäne durch einen negativen PCR-Test oder einen qualifizierten hochwertigen Antigen-Schnelltest vorzeitig beendet werden kann. Bei einem negativen Testergebnis nehmen die Schülerinnen und Schüler sofort wieder am Unterricht teil.

Die Schulleitung

sponsorenlauf1Es ist Samstag, der 2.Oktober 2021, 08:15 an der Realschule Wickrath. Eigentlich würden wir alle noch im Bett liegen, doch heute ist das anders. Wir treffen uns zur Besprechung, die Situation ist etwas angespannt, die Schüler/innen aufgeregt. Gleich startet unsere diesjährige Sponsorenwanderung, es wird ein neuer Weg sein, alle setzen sich ihre persönlichen Ziele und wollen diese auch erreichen. Genauso wie ich. Dann ging es los. Wir waren alle motiviert, das Wetter war gut und die Stimmung gut.sponsorenlauf2

Um 09:15 erreichte ich den ersten Kontrollpunkt, wir waren motiviert, manche von uns sind gerannt. Wir bekamen den ersten Stempel, ich war glücklich. Ich konnte Zeit mit meinen Freunden verbringen.

Nach einer kurzen Pause ging es direkt weiter, der Weg wurde bereits etwas schwieriger, die Füße schmerzten leicht. Die Motivation schien nachzulassen, doch dann sah ich gegen 10:45 den zweiten Kontrollpunkt. Ich wollte diesen zweiten Stempel unbedingt haben und die anderen auch. Wir motivierten uns gegenseitig, keiner blieb stehen. Die 12 km wären somit geschafft. Doch ich war noch nicht an meinem Ziel, ich wollte unbedingt die 17km schaffen. Die 10. Klässler/innen motivierten uns weiterzumachen, sie lobten uns. Das gab uns neue Motivation.

sponsorenlauf3

sponsorenlauf4Auf dem Weg zum dritten Kontrollpunkt kamen mir plötzlich Zweifel, ich wollte eigentlich nicht mehr laufen, meine Füße schmerzten, die Motivation war verschwunden. Doch irgendwie wollten wir es doch gemeinsam schaffen, zum Glück war ich nicht allein. Um 11:50 sah ich den dritten Kontrollpunkt. Ich konnte war verschwitzt, meine Füße taten weh, doch ich war glücklich. Endlich haben wir den letzten Stempel bekommen, jetzt mussten wir nur noch zurück zur Schule.

Nur noch auf der grünen Liste austragen lassen und dann ins Wochenende starten. Die Lehrer/innen lobten uns und wir alle waren total kaputt, aber auch erleichtert. Ich war müde, aber gleichzeitig auch glücklich und stolz – auf mich und meine Freunde.

Wenn ich so zurückschaue, war es ein Erlebnis, das man nicht jeden Tag erlebt. Ich muss zugeben, ich hatte Spaß, trotz der schmerzenden Füße. Wir sind schon gespannt auf die Wanderung im nächsten Jahr.

F. Nawroz, M. Mula

 

 

 

hundertwasser1Im Rahmen des Kunstunterrichtes hat die Klasse 5a vor denIm Rahmen des Kunstunterrichtes hat die Klasse 5a vor denHerbstferien den Künstler Hundertwasser kennengelernt undebenfalls ein Werk im Hundertwasserstil gemalt. Zum Abschluss derReihe wurden die beiden besten Werke gewählt.

Die Jury hat sichnach langer Beratung für die Bilder von Isabella Purc und EmiliaMerkens entschieden (auf dem Bild vertreten von Maike Moscharski).

Aber: wenn Hundertwasser alle Bilder sehen würde – er wäre stolz auf jeden aus der Klasse!

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Das Schulministerium hat die Schulen am 06.10.2021 über die Regelungen informiert, die nach den Herbstferien an den Schulen im Land gelten werden:

Testungen

Die Tests für Schülerinnen und Schüler sowie für das in Präsenz tätige schulische Personal werden bis zum Beginn der Weihnachtsferien fortgeführt, und zwar montags, mittwochs, freitags.

Maskenpflicht

Die Landesregierung beabsichtigt, die Maskenpflicht im Unterricht auf den Sitzplätzen mit Beginn der zweiten Woche nach den Herbstferien (2. November 2021) abzuschaffen. Eine Maskenpflicht besteht dann nur noch in den Schulgebäuden oder etwa, wenn man im Unterrichtsraum seinen Sitzplatz verlässt.

Im Außenbereich der Schule besteht bereits heute keine Maskenpflicht mehr.

Eine abschließende Information dazu sowie zu einer entsprechend geänderten Coronabetreuungsverordnung erhalten die Schulen noch in der ersten Schulwoche nach den Herbstferien.

Appell an die Eltern

Die Landesregierung bittet die Schulen, folgenden Appell an alle Eltern und Verantwortlichen weiterzugeben: „Lassen Sie Ihre Kinder, wenn noch kein Impfschutz vorliegt, zumindest in den letzten Tagen vor Schulbeginn zur Sicherheit einmal testen. Dies ist ein zusätzlicher freiwilliger Beitrag zu einem möglichst sicheren Schulbeginn am 25. Oktober 2021.“

Die Schulleitung

 

PS: Darüber hinaus möchten wir Ihnen Hinweise des Ministeriums über Testungen und Testnachweise weitergeben, die die Herbstferien betreffen:

Testungen während der Herbstferien

Auch wenn in den Herbstferien die regelmäßigen schulischen Testungen entfallen, haben Schülerinnen und Schüler eine Reihe von Möglichkeiten, sich auf eine mögliche Corona-Infektion testen zu lassen.

Kein automatischer schulischer Testnachweis für jüngere Schülerinnen und Schüler während der Dauer der Herbstferien

Die zugunsten der Schülerinnen und Schüler unter 16 Jahren bestehende Regelung nach § 2 Absatz 8 Satz 3 Coronaschutzverordnung wird für die Dauer der Herbstferien ausgesetzt, da die Grundlage der Testfiktion – das engmaschige Testregime in den Schulen – in den Schulferien entfällt. Diese Regelung ist bereits Bestandteil der ab dem 1. Oktober 2021 gültigen Fassung der Coronaschutzverordnung. Demnach benötigen Schülerinnen und Schüler – sofern sie nicht geimpft oder genesen sind – für alle 3G-Veranstaltungen in den Ferien einen aktuellen negativen Test. Dieses führt zu vermehrten Tests bei Freizeitaktivitäten in den Ferien und damit zu einer insgesamt besseren Überwachung der Infektionslage.

Kostenlose Testungen für Kinder und Jugendliche

Die Bürgertests werden ab dem 11. Oktober 2021 grundsätzlich kostenpflichtig. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre gilt dies jedoch nicht; die Tests bleiben kostenfrei.

Es besteht also auch in den Ferien ein umfängliches Testangebot, gerade auch für die Gruppe der noch nicht geimpften Kinder und Jugendlichen.

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