Die nächsten Termine
  • 18. - 22.03.2024 - Präventionswoche Jg. 5 – 8 / Berufserkundungswoche Jg. 9
  • 20.03.2024 - Berufsinformationstag Jg. 8 und 9
  • 21.03.2024 - BIZ Jg. 9 (2 Klassen)
  • 22.03.2024 - BIZ Jg. 9 (1 Klasse)
  • 25.03. - 05.04.2024 - Osterferien
  • 10.04.2024 - Eintragungsschluss Monita Jg. 10

Realschule Wickrath
Kreuzhütte 24, 41189 Mönchengladbach

img ico telefon  Tel.: 02166 / 54 024
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img ico person  Schulleitung: Ralf Dünhöft
       Schulsekretariat: Petra Bückmann
       Mo. - Do. 7.30 - 13.45 Uhr, Fr. 07.30 - 12.30 Uhr

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Liebe Schülerinnen und Schüler,

nach der aktuellen Coronaschutzverordnung darf nun auch der Sportunterricht an der RSW wieder stattfinden - und zwar ausschließlich draußen an der frischen Luft, sofern das Wetter es zulässt. Um einen sicheren Sportunterricht gewährleisten zu können, sind besondere Regeln einzuhalten, die wir euch kurz vorstellen möchten:

  • Vor dem Sportunterricht stellen sich alle Schülerinnen und Schüler vor der Turnhalle mit Mundnasenschutz (MNS) nebeneinander auf
  • Der Sportlehrer teilt die Klasse in kleine Gruppen (max. 7 Schüler) ein, die nacheinander in die Kabinen gelassen werden. Sollten mehr als 14 Jungen oder Mädchen in der Klasse sein, wird ein weiterer Raum zum Umkleiden zur Verfügung gestellt.
  • Ist ein Schüler umgezogen, legt er den MNS auf seine Sachen und geht sofort mit seiner Trinkflasche nach draußen und achtet dabei im Gang auf den Mindestabstand.
  • Da draußen kein MNS getragen werden muss, ist darauf zu achten, dass Abstände eingehalten werden!!!
  • Nach dem Sportunterricht lässt der Sportlehrer die kleinen Gruppen wieder nacheinander in die Umkleiden. Dort ist unverzüglich der MNS wieder anzulegen.
  • Vor dem Verlassen der Turnhalle sind die Hände gründlich zu waschen oder zu desinfizieren
  • Sport mit Körperkontakt ist nicht erlaubt, daher sind die Sportlehrer in der Auswahl der Sportunterrichtinhalte stark eingeschränkt
  • Auf dem Weg zur AKH kann der MNS abgelegt werden. Bei Betreten des Parkplatzes an der AKH muss er wieder angelegt werden. Bitte auch auf dem Weg auf ausreichend Abstand achten.
  • Sollte der Sportunterricht im Schlosspark stattfinden, wird der MNS erst im Park abgelegt und vor dem Rückweg wieder angelegt.
  • Eigene Trinkflaschen sind mitzubringen und dürfen nicht geteilt werden
  • Deosprays sind nicht mehr erlaubt! Daher bitte neben Wechselkleidung und Waschzeug einen Deoroller einpacken

Wir sind sehr froh, dass es wieder möglich ist, Sportunterricht an der RSW anzubieten und werden bei Verstößen gegen die Maßnahmen den Sportunterricht einstellen müssen. Daher hoffen wir, dass wir auf euch zählen können und ihr mit darauf achtet, dass die Regeln eingehalten werden.

Mit sportlichen Grüßen                                  Die Sportfachschaft

Sehr geehrte Eltern,

damit auch Sie sich ein Bild von den Verhaltens- und Hygieneregeln an unserer Schule machen können, sind im Folgenden einige der Regeln für Sie zusammengestellt:

Mund-Nasen-Schutz

Für alle Schülerinnen und Schüler sowie für alle weiteren Personen besteht im Schulgebäude und auf dem Schulgelände eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung, jedoch nicht im Unterricht, wenn die Schüler auf ihren festen Plätzen sitzen.

Die Schulleitung und die Lehrkräfte unserer Schule möchten die Schülerinnen und Schüler dennoch bitten, auch im Unterricht weiterhin einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, wenn der Mindestabstand von 1,50 m nicht eingehalten werden kann, um insgesamt das Infektionsrisiko zu minimieren, aber auch um diejenigen Schüler bzw. Lehrkräfte zu schützen, die aufgrund von Vorerkrankungen oder wegen ihres Alters zu den Menschen gehören, die einem erhöhten Risiko ausgesetzt sind.

Mindestabstand

Die Pflicht, den Mindestabstand von 1,50 m einzuhalten, besteht nicht mehr. Dennoch ist es unbedingt erforderlich, dass alle Schülerinnen und Schüler außerhalb des Unterrichts - so gut es geht - den Abstand voneinander wahren, vor allem, wenn sie nicht in den gleichen Jahrgang gehen.

Das bedeutet auch zum Beispiel, dass auf Begrüßungen durch Umarmungen oder Händeschütteln verzichtet werden muss.

Pause

Die 15- und die 25-Minutenpause sowie die Mittagspause verbringen die Schülerinnen und Schüler auf dem Schulhof in den ihnen zugewiesenen Zonen (wie am 1. Schultag geübt, s. auch die Aushänge).

Kiosk

Beim Anstellen am Kiosk benutzen die Schülerinnen und Schüler den markierten Zugang. Drängeln und Schubsen ist strengstens untersagt.

Mensa

Die Schülerinnen beachten die per Aushang bekannt gemachten Regeln (Händedesinfektion am Eingang, Maskenpflicht außer während des Essens am Sitzplatz, Verwendung des separaten Ausganges).

Toilettennutzung

Es dürfen sich in den Toilettenräumen maximal sechs Personen gleichzeitig aufhalten.

Verantwortung übernehmen

Bitte strahlt Ruhe aus und beachtet die oben genannten Regelungen.

Bitte verhaltet Euch zu jeder Zeit verantwortungsvoll, indem Ihr zum Beispiel an die Husten- und Nies-Etikette denkt (hustet oder niest in die Armbeuge oder ein Taschentuch) oder Bedarfsgegenstände wie Flaschen, Stifte usw. nicht gemeinsam benutzt.

Die Schulleitung

Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

im Folgenden haben wir die für Sie und Euch wesentlichen Vorgaben und Hinweise des Schulministeriums für die Wiederaufnahme des Unterrichts am 12.08.2020 zusammengestellt:

1. Der Unterricht soll gemäß den Vorgaben der Stundentafel stattfinden.

2. Mund-Nasen-Schutz
Für alle Schülerinnen und Schüler sowie für alle weiteren Personen besteht im Schulgebäude und auf dem Schulgelände eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung.
Diese Pflicht gilt auch in den Unterrichtsräumen.
Lehrkräfte tragen im Unterricht eine Mund-Nase-Bedeckung, wenn sie den Mindestabstand von 1,5 m nicht einhalten können.
Diese Regelungen sind vorerst bis zum 31.08.2020 befristet.

Es ist Aufgabe der Eltern, Mund-Nase-Bedeckungen zu beschaffen.

3. Unterrichtsorganisation und Infektionsschutz
Der Unterricht soll jahrgangsbezogen in Klassen oder Kursen (Religion, Französisch, Informatik usw.) stattfinden.
Die Bildung einer jahrgangsübergreifenden Arbeitsgemeinschaft ist möglich.
Der Sportunterricht soll bis zu den Herbstferien im Freien stattfinden.
Jede Lerngruppe hat eine feste Sitzordnung einzuhalten, die zu dokumentieren ist.
Eine Durchlüftung der Unterrichtsräume ist sicherzustellen.

4. Schulmensa
Gäste müssen sich nach Betreten der Mensa die Hände waschen (bzw. desinfizieren).
Es besteht eine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung außer am Sitzplatz.
(Bezgl. unserer Mensa werden wir wahrscheinlich wie folgt verfahren:
Um eine Durchmischung von Jahrgängen zu vermeiden, werden gestaffelte Essenszeiten eingerichtet (Beispiel: Jahrgang x von 12.20 - 12.50 Uhr, Jahrgang y von 12.50 - 13.20 Uhr; für Schüler weiterer Jahrgänge werden Esstische separiert).)

5. Schutz von vorerkrankten Schülerinnen und Schülern
Bei Schülern mit Vorerkrankungen, die eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für einen schweren Krankheitsverlauf im Falle einer Infektion mit dem Coronavirus haben, entscheiden die Eltern über den Schulbesuch. Das Schulministerium empfiehlt die Rücksprache mit einem Arzt.
Ggf. benachrichtigen die Eltern unverzüglich und schriftlich die Schule.
Besucht ein Schüler die Schule voraussichtlich oder tatsächlich länger als sechs Wochen nicht, soll die Schule ein ärztliches Attest verlangen.

6. Schutz vorerkrankter Angehöriger, die mit Schülerinnen und Schülern in häuslicher Gemeinschaft leben
Sollten Schüler mit Angehörigen mit relevanten Vorerkrankungen zusammen leben, seien, so das Ministerium, vorrangig Maßnahmen der Infektionsprävention innerhalb der häuslichen Gemeinschaft zu treffen.
Die Nichtteilnahme von Schülern am Unterricht könne nur in eng begrenzten Ausnahmefällen und nur vorübergehend in Betracht kommen. Außerdem sei ein ärztliches Attest des Angehörigen vorzulegen.

7. Vorgehen bei in der Schule auftretenden Corona-Fällen
Ein Schüler, der mögliche COVID-19-Symptome zeigt (z. B. Fieber, trockener Husten), ist unverzüglich nach Hause zu schicken bzw. von den Eltern abzuholen. Die Schulleitung nimmt mit dem Gesundheitsamt Kontakt auf.
Zeigen Schüler die Symptome eines Schnupfens, soll die Schule den Eltern empfehlen, den Schüler zunächst für 24 Stunden zu Hause zu beobachten. Wenn keine weiteren Symptome auftreten, nimmt der Schüler wieder am Unterricht teil.

Die Schulleitung

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