Die nächsten Termine
  • 25.03. - 05.04.2024 - Osterferien
  • 10.04.2024 - Eintragungsschluss Monita Jg. 10
  • 24.04.2024 - Eintragungsschluss Monita Jg. 5-9
  • 24.04.2024 - Berufsfelderkundungstag Jg. 8
  • 25.04.2024 - Girls and Boys Day
  • 02.05.2024 16:00 - 19:00 Uhr - 2. Elternsprechtag (Unterrichtsschluss 12.20 Uhr)
  • 06.05.2024 - Prävention „AIDS-Hilfe“ für Jahrgang 6

Realschule Wickrath
Kreuzhütte 24, 41189 Mönchengladbach

img ico telefon  Tel.: 02166 / 54 024
img ico email  E-Mail: sekretariat(a)rs-wickrath.de
img ico person  Schulleitung: Ralf Dünhöft
       Schulsekretariat: Petra Bückmann
       Mo. - Do. 7.30 - 13.45 Uhr, Fr. 07.30 - 12.30 Uhr

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einschulung1Welche Kinder werden unsere Schule mit ihrem Lachen, ihrer Freude am Lernen und ihren Ideen bereichern? Diese Frage stellten wir uns besonders heute morgen, am ersten Schultag nach den Sommerferien.

einschulung2Denn wir durften nicht nur wieder alle großen Schüler/innen nach den Ferien zurück an der RSW begrüßen, 75 Kinder hatten sogar ihren allerersten Tag bei uns. Die neuen 5. Klassen wurden mit einem Gottesdienst empfangen.

Nach einem ersten kurzen Kennenlernen mit den Klassenlehrern, war die große Nervosität bereits verflogen und der erste Tag an der weiterführenden Schule geschafft. Zum Ende gab es dann noch eine bunte Überraschung unserer SV. Ein Ballon, mit den besten Wünschen für die Zukunft an unserer Schule, sollte die neuen Schüler/innen auf ihrem Heimweg begleiten.

Wir alle freuen uns auf einen guten Start ins neue Schuljahr und wünschen besonders den Neuen viel Spaß, Erfolg und keine Angst davor Fragen zu stellen.

Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
bisher ist unsere Schule ganz gut durch die Coronapandemie gekommen. Damit das so bleibt, müssen wir uns - gemäß den Vorgaben des Schulministeriums - an die folgenden Regeln halten:

Mund-Nasen-Schutz
Für alle Schülerinnen und Schüler sowie für alle weiteren Personen besteht im Schulgebäude die Empfehlung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung.

Mindestabstand
Es ist weiterhin erforderlich, dass alle Schülerinnen und Schüler außerhalb des Unterrichts - so gut es geht - den Abstand voneinander wahren. Das bedeutet auch zum Beispiel, dass auf Begrüßungen durch Umarmungen oder Händeschütteln verzichtet werden muss.

Lüftung
Die regelmäßige gute Durchlüftung der Räume ist weiterhin von großer Bedeutung.

Testungen zu Hause und in der Schule
Der Schulbesuch soll möglichst symptomfrei erfolgen.

Ihr erhaltet pro Monat jeweils 5 Antigenselbsttests ausgehändigt, die ihr mit nach Hause nehmen und dort in folgenden Situationen anwenden könnt:
- keine Symptome, aber enger Kontakt mit einer infizierten Person:
Sofern eine haushaltsangehörige Person oder eine enge Kontaktperson mit COVID-19 infiziert ist, wird auch Personen ohne Symptome empfohlen, zwischen dem dritten und fünften Tag der Infektion der/des Haushaltsangehörigen oder der engen Kontaktperson einen Antigenselbsttest durchzuführen. Bei negativem Testergebnis ist ein Schulbesuch vertretbar.
- leichte Symptome:
Bei leichten Erkältungssymptomen sollte das Risiko einer COVID-19-Infektion vor dem Schulbesuch durch einen Antigenselbsttest zu Hause abgeklärt werden. War dieser Test negativ, tritt aber in den folgenden 24 Stunden keine deutliche Besserung der Symptome ein, sollte vor jedem Schulbesuch ein weiterer anlassbezogener Antigenselbsttest durchgeführt werden (bis Besserung eintritt). Sofern der Antigenselbsttest in diesen Fällen jeweils negativ ist, steht dem regulären Schulbesuch trotz leichter Symptome nichts im Wege.

Dabei gilt grundsätzlich: Bei schweren Erkältungssymptomen ist ein Schulbesuch – selbst bei Vorliegen eines negativen Antigenselbsttests – nicht angezeigt.

Testungen in der Schule
Die Schule führt anlassbezogene Testungen von Schülerinnen und Schülern durch, wenn diese während des Unterrichts oder während der Ganztagsbetreuung offenkundige Symptome einer Atemwegsinfektion aufweisen. In diesen Fällen fordert die Lehrerin oder der Lehrer bzw. die verantwortliche Betreuungsperson die Schülerin oder den Schüler zu einem Test auf. Auf den Test wird verzichtet, wenn eine Bestätigung vorliegt, dass ein Test mit negativem Ergebnis am selben Tag vor dem Schulbesuch zu Hause durchgeführt wurde (siehe oben).

Die Bestätigung muss durch eine erziehungsberechtigte Person erfolgen. Eltern können also grundsätzlich eine Testung ihrer Kinder in der Schule auch bei Symptomen vermeiden, wenn sie die Schule über die vor dem Schulbeginn zu Hause durchgeführte Testung und das negative Testergebnis formlos unterrichten (Anruf im Sekretariat oder Mitteilung im Schuljahresplaner).

In diesen Fällen erfolgt nur bei einer offenkundigen deutlichen Verstärkung der Symptome im Tagesverlauf eine erneute Testung in der Schule. Die Entscheidung darüber, ob ein solcher Test in der Schule im Tagesverlauf erforderlich wird, liegt bei der Lehrkraft. Diese beurteilt nach den allgemeinen Regeln im Umgang mit Erkrankungen von Schülerinnen und Schülern auch, ob bei schwereren Symptomen überhaupt eine weitere Teilnahme am Unterricht vertretbar ist.

Zum Umgang mit positiven Testergebnissen
Beruht das erste positive Testergebnis auf einem Antigenselbsttest, besteht immer die Verpflichtung, sich einem Coronaschnelltest („Bürgertest“) oder einem PCR-Test zu unterziehen.
Wird das positive Testergebnis bestätigt, kann die notwendig gewordene Isolierung durch eine „Freitestung“ nach fünf Tagen gemäß § 8 Abs. 4 Corona-Test-und-Quarantäneverordnung beendet werden. Wichtig: Hierfür ist ein negativer „Bürgertest“ verpflichtend, ein Selbsttest reicht nicht aus.

Ohne erfolgreiche „Freitestung“ dauert die Isolierung grundsätzlich zehn Tage.

Entfallen sind die vorbeugenden Quarantänepflichten für Kontaktpersonen, die selbst noch keinen positiven Testbefund haben.

Verantwortung übernehmen
Bitte strahlt Ruhe aus und beachtet die oben genannten Regelungen.
Bitte verhaltet Euch zu jeder Zeit verantwortungsvoll, indem Ihr zum Beispiel an die Husten- und Nies-Etikette denkt (hustet oder niest in die Armbeuge oder ein Taschentuch) oder Bedarfsgegenstände wie Flaschen, Stifte usw. nicht gemeinsam benutzt.

Die Schulleitung und das Kollegium der Realschule Wickrath

Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

zum Thema Impfungen haben uns vom Gesundheitsministerium des Landes NRW und von der Stadt Mönchengladbach folgende Informationen erreicht:

Im Impfzentrum Mönchengladbach (Am Nordpark 260) können sich täglich von  8 bis 20 Uhr alle Personen ab 16 Jahren ohne Terminreservierung impfen lassen. Ab dem 25. August wechselt das Impfzentrum in den Einschichtbetrieb und ist dann nur noch mittwochs bis sonntags von 14 bis 20 Uhr geöffnet.

Impfangebote für Kinder und Jugendliche von 12 - 15 Jahren

Jeden Mittwoch und Sonntag können sich von 14 bis 20 Uhr auch Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 15 Jahren impfen lassen. Die Impfung erfolgt nach ausführlicher medizinischer Beratung und Aufklärung der Jugendlichen und ihrer Sorgeberechtigten. Für die Impfung der Jugendlichen unter 16 Jahren müssen beide Sorgeberechtigten ihre Einwilligung geben. Geimpft wird in dieser Altersgruppe ausschließlich von Kinderärztinnen und Kinderärzten mit dem Impfstoff von Biontech/Pfizer.

Impfungen in den Stadtzentren

Noch bis Ende September bietet das Impfzentrum hier jeden Samstag von 14 bis 20 Uhr die Coronaschutzimpfung allen Personen ab 16 Jahren an. Die Impfstelle im Minto befindet sich auf Ebene 3 neben dem Borussen-Fanshop, im Karstadt-Bau wird in einem Ladenlokal neben dem Aldi-Markt geimpft.

Zweitimpfungen von Kindern und Jugendlichen

Im Rahmen der Zweitimpfungen von Kindern und Jugendlichen ist keine Anwesenheit eines Kinder- und Jugendarztes erforderlich, da davon auszugehen ist, dass die umfassende Aufklärung der Kinder bzw. Jugendlichen sowie ihrer Eltern im Rahmen der Erstimpfung erfolgt ist.

Die Schulleitung

Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

die Ferien neigen sich so langsam dem Ende zu, am Mittwoch, 18.08.2021, beginnt für die Schüler der Jahrgänge 6 bis 10 um 7.55 Uhr das neue Schuljahr. (Wir begrüßen die neuen Schülerinnen und Schüler des Jahrgangs 5 übrigens am gleichen Tag um 10.30 Uhr, siehe unten.)

Pflicht zum Tragen einer Maske und Testungen

Auch im neuen Schuljahr besteht eine grundsätzliche Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske (OP-Maske) für alle Personen im Innenbereich der Schulen, auch während des Unterrichts. Diese Pflicht besteht unabhängig von einer Immunisierung durch Impfung oder Genesung. Auf dem übrigen Schulgelände kann auf das Tragen einer Maske verzichtet werden.

Die wöchentlichen Testungen an den Schulen bleiben erhalten. Von dieser Verpflichtung sind vollständig geimpfte und genesene Personen ausgenommen. (Schülerinnen und Schüler möchten bitte ggf. einen entsprechenden Nachweis im Sekretariat vorzeigen.)

Für den Sportunterricht gilt die Maskenpflicht nur dann, wenn Abstände nicht eingehalten werden können. Sport im Freien kann dagegen ohne Masken uneingeschränkt stattfinden.

Hinweis für die Schülerinnen und Schüler des neuen Jahrgangs 5

Wir werden die neuen Schülerinnen und Schüler des Jahrgangs 5 bekanntlich am Mittwoch, 18.08.2021, um 10.30 Uhr zunächst auf dem Schulhof begrüßen - sofern das Wetter dies zulässt. Ansonsten werden wir improvisieren und die drei Klassen sofort ihrem Unterrichtsraum zuführen.

Schulleitung und Sekretariat stehen den Eltern der neuen Schüler im Anschluss an die Begrüßung für Nachfragen und Gespräche zur Verfügung, um 12.20 Uhr endet der erste Schultag.

Abschließend gebe ich einen Hinweis des Schulministeriums weiter für Eltern, die sich über die Corona-Schutzimpfung für Kinder informieren möchten. Entsprechende Informationen finden Sie auf der Homepage der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung:

https://www.bzga.de/presse/pressemitteilungen/2021-08-02-was-sie-ueber-die-corona-schutzimpfung-fuer-ihr-kind-wissen-sollten/


Genießt die verbliebene Ferienzeit, bald geht es wieder los!

Die Schulleitung

Liebe Schülerinnen und Schüler,

nach der aktuellen Coronaschutzverordnung darf nun auch der Sportunterricht an der RSW wieder stattfinden - und zwar ausschließlich draußen an der frischen Luft, sofern das Wetter es zulässt. Um einen sicheren Sportunterricht gewährleisten zu können, sind besondere Regeln einzuhalten, die wir euch kurz vorstellen möchten:

  • Vor dem Sportunterricht stellen sich alle Schülerinnen und Schüler vor der Turnhalle mit Mundnasenschutz (MNS) nebeneinander auf
  • Der Sportlehrer teilt die Klasse in kleine Gruppen (max. 7 Schüler) ein, die nacheinander in die Kabinen gelassen werden. Sollten mehr als 14 Jungen oder Mädchen in der Klasse sein, wird ein weiterer Raum zum Umkleiden zur Verfügung gestellt.
  • Ist ein Schüler umgezogen, legt er den MNS auf seine Sachen und geht sofort mit seiner Trinkflasche nach draußen und achtet dabei im Gang auf den Mindestabstand.
  • Da draußen kein MNS getragen werden muss, ist darauf zu achten, dass Abstände eingehalten werden!!!
  • Nach dem Sportunterricht lässt der Sportlehrer die kleinen Gruppen wieder nacheinander in die Umkleiden. Dort ist unverzüglich der MNS wieder anzulegen.
  • Vor dem Verlassen der Turnhalle sind die Hände gründlich zu waschen oder zu desinfizieren
  • Sport mit Körperkontakt ist nicht erlaubt, daher sind die Sportlehrer in der Auswahl der Sportunterrichtinhalte stark eingeschränkt
  • Auf dem Weg zur AKH kann der MNS abgelegt werden. Bei Betreten des Parkplatzes an der AKH muss er wieder angelegt werden. Bitte auch auf dem Weg auf ausreichend Abstand achten.
  • Sollte der Sportunterricht im Schlosspark stattfinden, wird der MNS erst im Park abgelegt und vor dem Rückweg wieder angelegt.
  • Eigene Trinkflaschen sind mitzubringen und dürfen nicht geteilt werden
  • Deosprays sind nicht mehr erlaubt! Daher bitte neben Wechselkleidung und Waschzeug einen Deoroller einpacken

Wir sind sehr froh, dass es wieder möglich ist, Sportunterricht an der RSW anzubieten und werden bei Verstößen gegen die Maßnahmen den Sportunterricht einstellen müssen. Daher hoffen wir, dass wir auf euch zählen können und ihr mit darauf achtet, dass die Regeln eingehalten werden.

Mit sportlichen Grüßen                                  Die Sportfachschaft

Sehr geehrte Eltern,

damit auch Sie sich ein Bild von den Verhaltens- und Hygieneregeln an unserer Schule machen können, sind im Folgenden einige der Regeln für Sie zusammengestellt:

Mund-Nasen-Schutz

Für alle Schülerinnen und Schüler sowie für alle weiteren Personen besteht im Schulgebäude und auf dem Schulgelände eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung, jedoch nicht im Unterricht, wenn die Schüler auf ihren festen Plätzen sitzen.

Die Schulleitung und die Lehrkräfte unserer Schule möchten die Schülerinnen und Schüler dennoch bitten, auch im Unterricht weiterhin einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, wenn der Mindestabstand von 1,50 m nicht eingehalten werden kann, um insgesamt das Infektionsrisiko zu minimieren, aber auch um diejenigen Schüler bzw. Lehrkräfte zu schützen, die aufgrund von Vorerkrankungen oder wegen ihres Alters zu den Menschen gehören, die einem erhöhten Risiko ausgesetzt sind.

Mindestabstand

Die Pflicht, den Mindestabstand von 1,50 m einzuhalten, besteht nicht mehr. Dennoch ist es unbedingt erforderlich, dass alle Schülerinnen und Schüler außerhalb des Unterrichts - so gut es geht - den Abstand voneinander wahren, vor allem, wenn sie nicht in den gleichen Jahrgang gehen.

Das bedeutet auch zum Beispiel, dass auf Begrüßungen durch Umarmungen oder Händeschütteln verzichtet werden muss.

Pause

Die 15- und die 25-Minutenpause sowie die Mittagspause verbringen die Schülerinnen und Schüler auf dem Schulhof in den ihnen zugewiesenen Zonen (wie am 1. Schultag geübt, s. auch die Aushänge).

Kiosk

Beim Anstellen am Kiosk benutzen die Schülerinnen und Schüler den markierten Zugang. Drängeln und Schubsen ist strengstens untersagt.

Mensa

Die Schülerinnen beachten die per Aushang bekannt gemachten Regeln (Händedesinfektion am Eingang, Maskenpflicht außer während des Essens am Sitzplatz, Verwendung des separaten Ausganges).

Toilettennutzung

Es dürfen sich in den Toilettenräumen maximal sechs Personen gleichzeitig aufhalten.

Verantwortung übernehmen

Bitte strahlt Ruhe aus und beachtet die oben genannten Regelungen.

Bitte verhaltet Euch zu jeder Zeit verantwortungsvoll, indem Ihr zum Beispiel an die Husten- und Nies-Etikette denkt (hustet oder niest in die Armbeuge oder ein Taschentuch) oder Bedarfsgegenstände wie Flaschen, Stifte usw. nicht gemeinsam benutzt.

Die Schulleitung

Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

im Folgenden haben wir die für Sie und Euch wesentlichen Vorgaben und Hinweise des Schulministeriums für die Wiederaufnahme des Unterrichts am 12.08.2020 zusammengestellt:

1. Der Unterricht soll gemäß den Vorgaben der Stundentafel stattfinden.

2. Mund-Nasen-Schutz
Für alle Schülerinnen und Schüler sowie für alle weiteren Personen besteht im Schulgebäude und auf dem Schulgelände eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung.
Diese Pflicht gilt auch in den Unterrichtsräumen.
Lehrkräfte tragen im Unterricht eine Mund-Nase-Bedeckung, wenn sie den Mindestabstand von 1,5 m nicht einhalten können.
Diese Regelungen sind vorerst bis zum 31.08.2020 befristet.

Es ist Aufgabe der Eltern, Mund-Nase-Bedeckungen zu beschaffen.

3. Unterrichtsorganisation und Infektionsschutz
Der Unterricht soll jahrgangsbezogen in Klassen oder Kursen (Religion, Französisch, Informatik usw.) stattfinden.
Die Bildung einer jahrgangsübergreifenden Arbeitsgemeinschaft ist möglich.
Der Sportunterricht soll bis zu den Herbstferien im Freien stattfinden.
Jede Lerngruppe hat eine feste Sitzordnung einzuhalten, die zu dokumentieren ist.
Eine Durchlüftung der Unterrichtsräume ist sicherzustellen.

4. Schulmensa
Gäste müssen sich nach Betreten der Mensa die Hände waschen (bzw. desinfizieren).
Es besteht eine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung außer am Sitzplatz.
(Bezgl. unserer Mensa werden wir wahrscheinlich wie folgt verfahren:
Um eine Durchmischung von Jahrgängen zu vermeiden, werden gestaffelte Essenszeiten eingerichtet (Beispiel: Jahrgang x von 12.20 - 12.50 Uhr, Jahrgang y von 12.50 - 13.20 Uhr; für Schüler weiterer Jahrgänge werden Esstische separiert).)

5. Schutz von vorerkrankten Schülerinnen und Schülern
Bei Schülern mit Vorerkrankungen, die eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für einen schweren Krankheitsverlauf im Falle einer Infektion mit dem Coronavirus haben, entscheiden die Eltern über den Schulbesuch. Das Schulministerium empfiehlt die Rücksprache mit einem Arzt.
Ggf. benachrichtigen die Eltern unverzüglich und schriftlich die Schule.
Besucht ein Schüler die Schule voraussichtlich oder tatsächlich länger als sechs Wochen nicht, soll die Schule ein ärztliches Attest verlangen.

6. Schutz vorerkrankter Angehöriger, die mit Schülerinnen und Schülern in häuslicher Gemeinschaft leben
Sollten Schüler mit Angehörigen mit relevanten Vorerkrankungen zusammen leben, seien, so das Ministerium, vorrangig Maßnahmen der Infektionsprävention innerhalb der häuslichen Gemeinschaft zu treffen.
Die Nichtteilnahme von Schülern am Unterricht könne nur in eng begrenzten Ausnahmefällen und nur vorübergehend in Betracht kommen. Außerdem sei ein ärztliches Attest des Angehörigen vorzulegen.

7. Vorgehen bei in der Schule auftretenden Corona-Fällen
Ein Schüler, der mögliche COVID-19-Symptome zeigt (z. B. Fieber, trockener Husten), ist unverzüglich nach Hause zu schicken bzw. von den Eltern abzuholen. Die Schulleitung nimmt mit dem Gesundheitsamt Kontakt auf.
Zeigen Schüler die Symptome eines Schnupfens, soll die Schule den Eltern empfehlen, den Schüler zunächst für 24 Stunden zu Hause zu beobachten. Wenn keine weiteren Symptome auftreten, nimmt der Schüler wieder am Unterricht teil.

Die Schulleitung

landesmeister2019Nach dem Stadtmeistertitel im Mai konnte die Leichtathletikmannschaft der RSW ihren Titel im Landesfinale verteidigen. In einem sehr spannendem Wettkampf gelang es der Mannschaft durch Konzentration und Teamgeist, die anderen Mannschaften deutlich zu distanzieren. Die Tagesbestleistung im Scherhochsprung und Tennisringweitwurf erzielten ebenfalls zwei Schüler der RSW.

Herzlichen Glückwunsch an Elias Oehmen, Janik und Moritz Effern, Joyeux Badiata, Artur Schamolo, Aziz Hussaini, Sokol Llabjani, Iljano Kinolli, Anastasia Ganus, Loranda Popova, Anna Puschkin, Julia Holisch, Karolin Keuter, Anna Pigorsch und Eliana Ekinici.

img bg speisenplanMit Beginn des Schuljahres 2017/2018 übernimmt die Sozial-Holding der Stadt Mönchengladbach die Verpflegung unserer Schüler. Mittagessen und belegte Brötchen am Kiosk können ab sofort nur noch über ein elektronisches Bezahlsystem bezogen werden. Im Sekretariat sind keine Essensmarken mehr erhältlich. Für die Teilnahme am Mittagessen und Käufe am Kiosk müssen Sie sich bitte zunächst über den nachfolgenden Link registrieren lassen:   

https://wegener2.securerwsoft.de/Webregister/registering.dll?SCHULNUMMER=1210679

Im Anschluss an die Registrierung erhalten Sie alle wichtigen Informationen zu Bezahlung und Essensausgabe. Unter dem folgenden Link können Sie alle wichtigen Hinweise im PDF Format erhalten:   

Infomaterial >>

Diejenigen Familien, die einen Zuschuss zum Mittagessen über das Bildungs- und Teilhabepaket erhalten, senden eine Kopie des Bewilligungsbescheids per Post (RWsoft Service Büro, Bismarckstraße 31, 32657 Lemgo) oder per Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) an RWsoft. Das Konto kann erst dann auf den vergünstigten Essenspreis umgestellt werden, wenn der entsprechende Bewilligungsbescheid bei RWsoft vorliegt. 


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