Die nächsten Termine
  • 24.04.2024 - Eintragungsschluss Monita Jg. 5-9
  • 24.04.2024 - Berufsfelderkundungstag Jg. 8
  • 25.04.2024 - Girls and Boys Day
  • 02.05.2024 16:00 - 19:00 Uhr - 2. Elternsprechtag (Unterrichtsschluss 12.20 Uhr)
  • 06.05.2024 - Prävention „AIDS-Hilfe“ für Jahrgang 6
  • 08.05.2024 - Prävention „AIDS-Hilfe“ für Jahrgang 6
  • 09.05.2024 - unterrichtsfrei: Christi Himmelfahrt
  • 10.05.2024 - unterrichtsfrei: beweglicher Ferientag

Realschule Wickrath
Kreuzhütte 24, 41189 Mönchengladbach

img ico telefon  Tel.: 02166 / 54 024
img ico email  E-Mail: sekretariat(a)rs-wickrath.de
img ico person  Schulleitung: Ralf Dünhöft
       Schulsekretariat: Petra Bückmann
       Mo. - Do. 7.30 - 13.45 Uhr, Fr. 07.30 - 12.30 Uhr

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Einladung zum Elternsprechtag am Mittwoch, 16. November 2022, 16 – 19 Uhr

- Unterrichtsschluss um 12.20 Uhr

- Betreuung für die Betreuungskinder bis 16 Uhr

- Beratung durch Frau Nanousis, Agentur für Arbeit

Sehr geehrte Eltern,

trotz der pandemiebedingt weiterhin ungewöhnlichen Situation sind die Lehrkräfte der Realschule Wickrath sehr daran interessiert, den Eltern der ihnen anvertrauten Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit zu einem persönlichen Gespräch zu bieten. Daher lade ich Sie hiermit herzlich ein zum Elternsprechtag am Mittwoch, 16. November 2022.

Die allgemeinen Sprechzeiten sind von 16.00 – 19.00 Uhr. Bitte beachten Sie, dass Teilzeitkräfte einen verkürzten Elternsprechtag haben.

An diesem Tag endet der Unterricht für alle Schüler um 12.20 Uhr. Die Kinder, die in der Betreuung angemeldet sind, werden auf Wunsch bis 16 Uhr betreut.

Bitte beachten Sie auch folgendes: Ab 16.00 Uhr bietet Frau Nanousis von der Agentur für Arbeit im Lehrerarbeitszimmer (Raum 33) Beratungsgespräche an.

Aus Gründen des Infektionsschutzes ist folgendes zu beachten:

Mund-Nasen-Schutz: Für alle Schülerinnen und Schüler sowie für alle weiteren Personen besteht im Schulgebäude die Empfehlung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung.

Wir bitten darüber hinaus alle Eltern, die engen Kontakt mit einer infizierten Person hatten, einen Antigenselbsttest durchzuführen. Bei negativem Testergebnis ist die Teilnahme am Elternsprechtag vertretbar.

Auch bei leichten Erkältungssymptomen sollte das Risiko einer COVID-19-Infektion vor dem Betreten des Schulgeländes durch einen Antigenselbsttest zu Hause abgeklärt werden.

Grundsätzlich gilt: Bei schweren Erkältungssymptomen ist ein Schulbesuch – selbst bei Vorliegen eines negativen Antigenselbsttests – nicht angezeigt.

Falls Sie keinen Termin bekommen haben oder Sie aufgrund der aktuellen Situation auf ein persönliches Gespräch verzichten möchten und dennoch Gesprächsbedarf haben, rufen Sie bitte im Sekretariat an, um einen telefonischen Austausch mit der Lehrkraft zu vereinbaren.

schulinterne Lehrerfortbildung am Montag, 31.10.2022

Da alle Lehrkräfte der RSW an diesem Tag an einer schulinternen Fortbildung teilnehmen, haben die Schüler einen häuslichen Studientag. Die Lehrer versorgen die Schüler im Vorfeld mit ausreichend Aufgaben, so dass alle zuhause lernen und üben können.

Die Schulleitung

Die Schulen im Land haben am 28.10.2021 eine Nachricht vom Schulministerium erhalten, die insbesondere über den Verzicht auf die Maskenpflicht am Sitzplatz informiert:

Die Coronabetreuungsverordnung wird ab 2. November 2021 für Schülerinnen und Schüler keine Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen mehr vorsehen, solange die Schülerinnen und Schüler in Klassen- oder Kursräumen auf ihren Sitzplätzen sitzen.

Befinden sich die Schülerinnen und Schüler nicht an einem festen Sitzplatz, suchen sie ihn auf oder verlassen sie ihn, besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Maske.

Für Lehrkräfte, Betreuungskräfte und sonstiges Personal entfällt die Maskenpflicht im Unterrichtsraum, solange ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu den anderen Personen im Raum eingehalten wird.

Im Außenbereich der Schule besteht auch weiterhin für alle Personen keine Maskenpflicht.

Darüber hinaus wird folgendes gelten:

Tritt in einem Klassen- oder Kursverband ein Infektionsfall auf, ist die Quarantäne von Schülerinnen und Schülern ab sofort in der Regel auf die nachweislich infizierte Person sowie die unmittelbare Sitznachbarin oder den unmittelbaren Sitznachbarn zu beschränken. Vollständig geimpfte oder genesene Personen ohne Symptome sind von der Quarantäneanordnung weiterhin ausgenommen.

Des Weiteren gelten die bekannten Regelungen zur sogenannten „Freitestung“ von engen Kontaktpersonen fort. Dies bedeutet, dass die Quarantäne der Schülerinnen und Schüler frühestens am fünften Tag der Quarantäne durch einen negativen PCR-Test oder einen qualifizierten hochwertigen Antigen-Schnelltest vorzeitig beendet werden kann. Bei einem negativen Testergebnis nehmen die Schülerinnen und Schüler sofort wieder am Unterricht teil.

Die Schulleitung

hundertwasser1Im Rahmen des Kunstunterrichtes hat die Klasse 5a vor denIm Rahmen des Kunstunterrichtes hat die Klasse 5a vor denHerbstferien den Künstler Hundertwasser kennengelernt undebenfalls ein Werk im Hundertwasserstil gemalt. Zum Abschluss derReihe wurden die beiden besten Werke gewählt.

Die Jury hat sichnach langer Beratung für die Bilder von Isabella Purc und EmiliaMerkens entschieden (auf dem Bild vertreten von Maike Moscharski).

Aber: wenn Hundertwasser alle Bilder sehen würde – er wäre stolz auf jeden aus der Klasse!

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Das Schulministerium hat die Schulen am 06.10.2021 über die Regelungen informiert, die nach den Herbstferien an den Schulen im Land gelten werden:

Testungen

Die Tests für Schülerinnen und Schüler sowie für das in Präsenz tätige schulische Personal werden bis zum Beginn der Weihnachtsferien fortgeführt, und zwar montags, mittwochs, freitags.

Maskenpflicht

Die Landesregierung beabsichtigt, die Maskenpflicht im Unterricht auf den Sitzplätzen mit Beginn der zweiten Woche nach den Herbstferien (2. November 2021) abzuschaffen. Eine Maskenpflicht besteht dann nur noch in den Schulgebäuden oder etwa, wenn man im Unterrichtsraum seinen Sitzplatz verlässt.

Im Außenbereich der Schule besteht bereits heute keine Maskenpflicht mehr.

Eine abschließende Information dazu sowie zu einer entsprechend geänderten Coronabetreuungsverordnung erhalten die Schulen noch in der ersten Schulwoche nach den Herbstferien.

Appell an die Eltern

Die Landesregierung bittet die Schulen, folgenden Appell an alle Eltern und Verantwortlichen weiterzugeben: „Lassen Sie Ihre Kinder, wenn noch kein Impfschutz vorliegt, zumindest in den letzten Tagen vor Schulbeginn zur Sicherheit einmal testen. Dies ist ein zusätzlicher freiwilliger Beitrag zu einem möglichst sicheren Schulbeginn am 25. Oktober 2021.“

Die Schulleitung

 

PS: Darüber hinaus möchten wir Ihnen Hinweise des Ministeriums über Testungen und Testnachweise weitergeben, die die Herbstferien betreffen:

Testungen während der Herbstferien

Auch wenn in den Herbstferien die regelmäßigen schulischen Testungen entfallen, haben Schülerinnen und Schüler eine Reihe von Möglichkeiten, sich auf eine mögliche Corona-Infektion testen zu lassen.

Kein automatischer schulischer Testnachweis für jüngere Schülerinnen und Schüler während der Dauer der Herbstferien

Die zugunsten der Schülerinnen und Schüler unter 16 Jahren bestehende Regelung nach § 2 Absatz 8 Satz 3 Coronaschutzverordnung wird für die Dauer der Herbstferien ausgesetzt, da die Grundlage der Testfiktion – das engmaschige Testregime in den Schulen – in den Schulferien entfällt. Diese Regelung ist bereits Bestandteil der ab dem 1. Oktober 2021 gültigen Fassung der Coronaschutzverordnung. Demnach benötigen Schülerinnen und Schüler – sofern sie nicht geimpft oder genesen sind – für alle 3G-Veranstaltungen in den Ferien einen aktuellen negativen Test. Dieses führt zu vermehrten Tests bei Freizeitaktivitäten in den Ferien und damit zu einer insgesamt besseren Überwachung der Infektionslage.

Kostenlose Testungen für Kinder und Jugendliche

Die Bürgertests werden ab dem 11. Oktober 2021 grundsätzlich kostenpflichtig. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre gilt dies jedoch nicht; die Tests bleiben kostenfrei.

Es besteht also auch in den Ferien ein umfängliches Testangebot, gerade auch für die Gruppe der noch nicht geimpften Kinder und Jugendlichen.

Einladung zum Elternsprechtag am Mittwoch, 18. November 2020, 16 – 19 Uhr

- Unterrichtsschluss um 12.20 Uhr

- Betreuung für die Betreuungskinder bis 16 Uhr

Liebe Eltern,

trotz der pandemiebedingt ungewöhnlichen Situation sind die Lehrkräfte der Realschule Wickrath auch weiterhin sehr daran interessiert, den Eltern der ihnen anvertrauten Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit zu einem persönlichen Gespräch zu bieten. Daher lade ich Sie hiermit herzlich zum Elternsprechtag am Mittwoch, 18. November 2020, ein.

Die allgemeinen Sprechzeiten sind von 16.00 – 19.00 Uhr. Bitte beachten Sie, dass Teilzeitkräfte einen verkürzten Elternsprechtag haben.

An diesem Tag endet der Unterricht für alle Schüler um 12.20 Uhr. Die Kinder, die in der Betreuung angemeldet sind, werden auf Wunsch bis 16 Uhr betreut.

Aus Gründen des Infektionsschutzes ist folgendes zu beachten:

> Auf dem gesamten Gelände und im ganzen Gebäude gilt die Maskenpflicht.

> Bitte lassen Sie die Termine durch Ihre Kinder festlegen.

> Um die Anzahl der teilnehmenden Personen zu begrenzen, ist pro Gesprächstermin neben der Lehrkraft nur das Kind sowie ein Elternteil zugelassen.

> Bitte sehen Sie davon ab, eine Lehrkraft spontan zu einem nicht vorab verabredeten Gespräch aufzusuchen.

Falls Sie keinen Termin bekommen haben oder Sie aufgrund der aktuellen Situation auf ein persönliches Gespräch verzichten möchten und dennoch Gesprächsbedarf haben, rufen Sie bitte im Sekretariat an, um einen telefonischen Austausch mit der Lehrkraft zu vereinbaren.

Mit freundlichen Grüßen

R. Dünhöft
(Schulleiter)

Geschafft! Letzte Woche erhielten 8 Schülerinnen und Schüler aus der Jahrgangsstufe 9 schon einmal Zeugnisse – aber nicht von unserer Schule – sondern vom französischen Staat. Alle Schüler haben die DELF- Prüfung bestanden. Félicitations!

Im Rahmen des Distanzunterrichts, dann im Französischunterricht nach den Ferien und durch individuelles Üben haben sich die Schülerinnen und Schüler auf die schriftliche und mündliche DELF-Prüfung (Diplôme d’études en langue française) im September 2020 vorbereitet. Unter den aktuellen Umständen und dem unregelmäßigen Unterricht im letzten Halbjahr war dies alles andere als einfach!

Die DELF-Prüfung wird normalerweise im Januar und im Mai jeden Jahres vom Institut Français abgenommen. Das DELF-Examen ist ein international anerkanntes und vom französischen Kultusministerium vergebenes Sprachzertifikat, das den Schülerinnen und Schülern ihr Sprachniveau bescheinigt. Mit diesem Zertifikat können sie bei zukünftigen Bewerbungen beim Arbeitgeber ihre Sprachkenntnisse nachweisen. Die Prüfung kann auf unterschiedlichen Niveaus (A1 – C2) erfolgen. Im schriftlichen Teil werden Hör- und Leseverstehen sowie die Schreibkompetenz abgefragt. In der mündlichen Prüfung müssen die Schüler mit „echten“ Franzosen ihre Sprachfertigkeit im Rollenspiel beweisen.

Jetzt freuen sich die Schülerinnen und Schüler über ihr Zertifikat, welches ihnen das Sprachniveau A1 bescheinigt und welches weltweit und lebenslang gültig ist. Und vielleicht haben sie ja nächstes Jahr Lust mit A 2 noch eins draufzusetzen…

Die Fachschaft Französisch freut sich schon auf alle Schülerinnen und Schüler aus den Französischkursen, die diese Herausforderung im kommenden Jahr annehmen, und wird sie  dabei tatkräftig unterstützen.
Die Teilnehmer in diesem Durchgang waren:

9a: Emanuel Hansen, Lina Keller, Julia Helm, Max Daniel

9b: Janosch Guzdiol       9c: Tobias Piechaczek, Alice Wohlfahrt, Lena Vogel

D. Bollow (Lehrerin für Französisch)

Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

die Landesregierung hat die Schulen gebeten, Eltern und Schüler sehr deutlich darauf hinzuweisen, dass bei einer Einreise aus einem Risikogebiet nach Deutschland die Regelungen der Coronaeinreiseverordnung (CoronaEinrVO) zu beachten sind.

Die Liste der Risikogebiete wird durch das Robert-Koch-Institut (RKI) veröffentlicht (www.rki.de/covid-19-risikogebiete). Wer daraus zurückkehrt, unterliegt einer 14-tägigen Quarantäne- (§ 3 CoronaEinrVO) sowie Meldepflicht beim Gesundheitsamt (§ 2 Abs. 1 CoronaEinrVO). Die Quarantänepflicht entfällt lediglich bei Nachweis eines negativen Coronatests in Form eines ärztlichen Zeugnisses in deutscher oder englischer Sprache, das bei der Einreise vorliegt und nicht älter als 48 Stunden ist. Bei Durchführung eines Coronatests in Deutschland besteht die Quarantänepflicht bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses.

Für weitere Details beachten Sie bitte § 3 Abs. 3 CoronaEinrVO. Verstöße gegen diese Pflichten können als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden (§ 5 CoronaEinrVO).

Wir haben übrigens bereits allen Eltern eine sehr nützliche Zusammenfassung der aktuell bestehenden Regelungen des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales per E-Mail zugesendet.

Ich wünsche allen Eltern sowie allen Schülerinnen und Schülern gesunde und erholsame Ferien.
R. Dünhöft
(Schulleiter)

clean ist cool
Die Klasse 7a nahm dieses Jahr an dem Projekt „Clean ist cool“ teil. Im Zeitraum vom 2. März bis zum 30. März gab es wöchentliche Internetrecherchen zum Thema Lebensmittelverschwendung.

Bei diesem Projekt war die Klasse äußerst erfolgreich und konnte insgesamt 100€ für die Klassenkasse gewinnen.

 
Herzlichen Glückwunsch!

P. Schleuter ( Klassenlehrer )

Wie jedes Jahr hat die Firma CEWE auch im Jahr 2020 unsere Schule mit 500€ finanziell unterstützt. Dieses Geld wurde dazu genutzt, sogenannte Calliope Mini-Rechner für den Informatikbereich zu kaufen.
cewe

Wir bedanken uns an dieser Stelle im Namen der ganzen Schule für diese sehr freundliche Unterstützung.

P. Schleuter

Zwar sind die Turnhallen zur Zeit coronabedingt geschlossen, der Sportunterricht  jedoch läuft, soweit es das Wetter zulässt, in der gewohnten Qualität weiter. Überzeugen Sie sich selbst!


Video/Drohnenpilot: Joshua Meenenga, Klasse 10b

Sportlehrerin: Frau Gawlig

trauereckelukas



Für unseren verstorbenen Schüler Lukas Jansen haben die Religionslehrer um Frau Quambusch in der Aula eine Trauerecke zum Gedenken, Verabschieden und Innehalten eingerichtet.



 

 

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Impressionen
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