Die nächsten Termine
  • 24.04.2024 - Eintragungsschluss Monita Jg. 5-9
  • 24.04.2024 - Berufsfelderkundungstag Jg. 8
  • 25.04.2024 - Girls and Boys Day
  • 02.05.2024 16:00 - 19:00 Uhr - 2. Elternsprechtag (Unterrichtsschluss 12.20 Uhr)
  • 06.05.2024 - Prävention „AIDS-Hilfe“ für Jahrgang 6
  • 08.05.2024 - Prävention „AIDS-Hilfe“ für Jahrgang 6
  • 09.05.2024 - unterrichtsfrei: Christi Himmelfahrt
  • 10.05.2024 - unterrichtsfrei: beweglicher Ferientag

Realschule Wickrath
Kreuzhütte 24, 41189 Mönchengladbach

img ico telefon  Tel.: 02166 / 54 024
img ico email  E-Mail: sekretariat(a)rs-wickrath.de
img ico person  Schulleitung: Ralf Dünhöft
       Schulsekretariat: Petra Bückmann
       Mo. - Do. 7.30 - 13.45 Uhr, Fr. 07.30 - 12.30 Uhr

Moment Mal - unsere digitale Schülerzeitung

Im Folgenden finden Sie die wesentlichen aktuell für die Schulen geltenden Regeln für den Infektionsschutz:

- Für infizierte Personen mit positivem Testergebnis besteht grundsätzlich nach wie vor die Verpflichtung, sich zu isolieren.

- Für Kontaktpersonen, die selbst keinen positiven Testbefund haben, bestehen keine Quarantänepflichten.

- Diese Grundregelungen gelten auch in der Schule, sodass positiv getestete Schülerinnen und Schüler sowie Lehr- und Betreuungskräfte sich nach den Regelungen der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung isolieren müssen, während Kontaktpersonen (Sitznachbarn usw.) weiterhin regulär die Schule besuchen können.

- Beruht das erste positive Testergebnis auf einem Antigenselbsttest, besteht immer die Verpflichtung, sich einem Coronaschnelltest („Bürgertest“) oder einem PCR-Test zu unterziehen.

- Die verpflichtende Isolation endet nach 5 Tagen (der Tag des positiven Tests wird nicht gezählt), ohne dass es eines abschließenden negativen Testnachweises bedarf.

- Ein erneuter positiver Coronaschnelltest oder PCR-Test ab Tag 15 nach dem Tag der Vornahme des ersten positiven Tests zählt als neuer positiver Test und begründet damit eine erneute Absonderung für fünf volle Tage.

- Auch nach Beendigung der Isolierung wird bis zum zehnten Tag das kontinuierliche Tragen einer medizinischen Maske empfohlen.

- Zudem wird nachdrücklich empfohlen, dass bei Fortbestehen von Symptomen nach Ablauf der 5 Tage Isolationspflicht eine Krankmeldung bzw. eine ärztliche Beratung und gegebenenfalls Krankschreibung erfolgt.

Sofern ein Schüler mit offenkundig typischen Symptomen einer Atemwegsinfektion die Schule besucht, gilt folgendes:

- Ist eine häusliche Testung mit negativem Ergebnis erfolgt bzw. bescheinigt, besteht kein Handlungsbedarf.

- Ist keine häusliche Testung erfolgt bzw. bescheinigt, testet sich die Schülerin oder der Schüler auf Bitten der Lehrkraft in der Schule.

Die Schulleitung

Logineo NRW LMS - Realschule Wickrath

logo NRW bildung

Impressionen
  • imp1.jpg
  • imp2.jpg
  • imp3.jpg
  • imp4.jpg
  • imp5.jpg
  • imp6.jpg
  • imp7.jpg
  • imp8.jpg
  • imp9.jpg
  • imp10.jpg
  • imp11.jpg
  • imp12.jpg
  • imp13.jpg
  • imp14.jpg
  • imp15.jpg
  • imp16.jpg
  • imp17.jpg
  • imp18.jpg
  • imp19.jpg
  • imp20.jpg
Wir benutzen Cookies
Wir nutzen für die bestmögliche Bereitstellung unserer Internetseite Cookies. Sie können die Verwendung von Cookies im Browser in den Einstellungen deaktivieren. Wenn Sie weiter surfen, ohne Ihre Einstellungen zu ändern, gehen wir davon aus, dass Sie mit der Verwendung von Cookies einverstanden sind.