Die nächsten Termine
  • 24.04.2024 - Eintragungsschluss Monita Jg. 5-9
  • 24.04.2024 - Berufsfelderkundungstag Jg. 8
  • 25.04.2024 - Girls and Boys Day
  • 02.05.2024 16:00 - 19:00 Uhr - 2. Elternsprechtag (Unterrichtsschluss 12.20 Uhr)
  • 06.05.2024 - Prävention „AIDS-Hilfe“ für Jahrgang 6
  • 08.05.2024 - Prävention „AIDS-Hilfe“ für Jahrgang 6
  • 09.05.2024 - unterrichtsfrei: Christi Himmelfahrt
  • 10.05.2024 - unterrichtsfrei: beweglicher Ferientag

Realschule Wickrath
Kreuzhütte 24, 41189 Mönchengladbach

img ico telefon  Tel.: 02166 / 54 024
img ico email  E-Mail: sekretariat(a)rs-wickrath.de
img ico person  Schulleitung: Ralf Dünhöft
       Schulsekretariat: Petra Bückmann
       Mo. - Do. 7.30 - 13.45 Uhr, Fr. 07.30 - 12.30 Uhr

Moment Mal - unsere digitale Schülerzeitung

Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
bisher ist unsere Schule ganz gut durch die Coronapandemie gekommen. Damit das so bleibt, müssen wir uns - gemäß den Vorgaben des Schulministeriums - an die folgenden Regeln halten:

Mund-Nasen-Schutz
Für alle Schülerinnen und Schüler sowie für alle weiteren Personen besteht im Schulgebäude die Empfehlung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung.

Mindestabstand
Es ist weiterhin erforderlich, dass alle Schülerinnen und Schüler außerhalb des Unterrichts - so gut es geht - den Abstand voneinander wahren. Das bedeutet auch zum Beispiel, dass auf Begrüßungen durch Umarmungen oder Händeschütteln verzichtet werden muss.

Lüftung
Die regelmäßige gute Durchlüftung der Räume ist weiterhin von großer Bedeutung.

Testungen zu Hause und in der Schule
Der Schulbesuch soll möglichst symptomfrei erfolgen.

Ihr erhaltet pro Monat jeweils 5 Antigenselbsttests ausgehändigt, die ihr mit nach Hause nehmen und dort in folgenden Situationen anwenden könnt:
- keine Symptome, aber enger Kontakt mit einer infizierten Person:
Sofern eine haushaltsangehörige Person oder eine enge Kontaktperson mit COVID-19 infiziert ist, wird auch Personen ohne Symptome empfohlen, zwischen dem dritten und fünften Tag der Infektion der/des Haushaltsangehörigen oder der engen Kontaktperson einen Antigenselbsttest durchzuführen. Bei negativem Testergebnis ist ein Schulbesuch vertretbar.
- leichte Symptome:
Bei leichten Erkältungssymptomen sollte das Risiko einer COVID-19-Infektion vor dem Schulbesuch durch einen Antigenselbsttest zu Hause abgeklärt werden. War dieser Test negativ, tritt aber in den folgenden 24 Stunden keine deutliche Besserung der Symptome ein, sollte vor jedem Schulbesuch ein weiterer anlassbezogener Antigenselbsttest durchgeführt werden (bis Besserung eintritt). Sofern der Antigenselbsttest in diesen Fällen jeweils negativ ist, steht dem regulären Schulbesuch trotz leichter Symptome nichts im Wege.

Dabei gilt grundsätzlich: Bei schweren Erkältungssymptomen ist ein Schulbesuch – selbst bei Vorliegen eines negativen Antigenselbsttests – nicht angezeigt.

Testungen in der Schule
Die Schule führt anlassbezogene Testungen von Schülerinnen und Schülern durch, wenn diese während des Unterrichts oder während der Ganztagsbetreuung offenkundige Symptome einer Atemwegsinfektion aufweisen. In diesen Fällen fordert die Lehrerin oder der Lehrer bzw. die verantwortliche Betreuungsperson die Schülerin oder den Schüler zu einem Test auf. Auf den Test wird verzichtet, wenn eine Bestätigung vorliegt, dass ein Test mit negativem Ergebnis am selben Tag vor dem Schulbesuch zu Hause durchgeführt wurde (siehe oben).

Die Bestätigung muss durch eine erziehungsberechtigte Person erfolgen. Eltern können also grundsätzlich eine Testung ihrer Kinder in der Schule auch bei Symptomen vermeiden, wenn sie die Schule über die vor dem Schulbeginn zu Hause durchgeführte Testung und das negative Testergebnis formlos unterrichten (Anruf im Sekretariat oder Mitteilung im Schuljahresplaner).

In diesen Fällen erfolgt nur bei einer offenkundigen deutlichen Verstärkung der Symptome im Tagesverlauf eine erneute Testung in der Schule. Die Entscheidung darüber, ob ein solcher Test in der Schule im Tagesverlauf erforderlich wird, liegt bei der Lehrkraft. Diese beurteilt nach den allgemeinen Regeln im Umgang mit Erkrankungen von Schülerinnen und Schülern auch, ob bei schwereren Symptomen überhaupt eine weitere Teilnahme am Unterricht vertretbar ist.

Zum Umgang mit positiven Testergebnissen
Beruht das erste positive Testergebnis auf einem Antigenselbsttest, besteht immer die Verpflichtung, sich einem Coronaschnelltest („Bürgertest“) oder einem PCR-Test zu unterziehen.
Wird das positive Testergebnis bestätigt, kann die notwendig gewordene Isolierung durch eine „Freitestung“ nach fünf Tagen gemäß § 8 Abs. 4 Corona-Test-und-Quarantäneverordnung beendet werden. Wichtig: Hierfür ist ein negativer „Bürgertest“ verpflichtend, ein Selbsttest reicht nicht aus.

Ohne erfolgreiche „Freitestung“ dauert die Isolierung grundsätzlich zehn Tage.

Entfallen sind die vorbeugenden Quarantänepflichten für Kontaktpersonen, die selbst noch keinen positiven Testbefund haben.

Verantwortung übernehmen
Bitte strahlt Ruhe aus und beachtet die oben genannten Regelungen.
Bitte verhaltet Euch zu jeder Zeit verantwortungsvoll, indem Ihr zum Beispiel an die Husten- und Nies-Etikette denkt (hustet oder niest in die Armbeuge oder ein Taschentuch) oder Bedarfsgegenstände wie Flaschen, Stifte usw. nicht gemeinsam benutzt.

Die Schulleitung und das Kollegium der Realschule Wickrath

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