Die Schulen im Land haben am 09.09.2021 eine Nachricht vom Schulministerium erhalten, die über die Neuregelung der Quarantäne und die erweiterte Testung informiert:
Quarantäne nur für unmittelbar infizierte Personen
Die Quarantäne von Schülerinnen und Schülern ist ab sofort grundsätzlich auf die nachweislich infizierte Person zu beschränken.
Die Quarantäne von einzelnen Kontaktpersonen wird nur noch in ganz besonderen Ausnahmefällen erfolgen.
Zusätzliche dritte schulische Testung pro Woche
Ab Montag, 20. September 2021, wird an den Schulen dreimal pro Woche getestet (montags, mittwochs, freitags).
Vollständig geimpfte oder genesene Personen ohne Symptome sind von der Quarantäneanordnung weiterhin ausgenommen.
„Freitestungen“ von Kontaktpersonen
Sollte ausnahmsweise doch eine Quarantäne von Kontaktpersonen angeordnet werden, ist diese auf so wenige Schülerinnen und Schüler wie möglich zu beschränken.
Die Quarantäne der Schülerinnen und Schüler kann in diesem Fall durch einen negativen PCR-Test vorzeitig beendet werden. Der PCR-Test erfolgt beim Arzt oder im Rahmen der Kapazitäten in den Testzentren. Eine Abwicklung über die Schule ist nicht vorgesehen. Die Tests werden über den Gesundheitsfonds des Bundes finanziert (vgl. § 14 Test-Verordnung Bund).
Der Test darf frühestens nach dem fünften Tag der Quarantäne vorgenommen werden. Bei einem negativen Testergebnis nehmen die Schülerinnen und Schüler sofort wieder am Unterricht teil.
Die Schulleitung