Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
seit gestern Abend gibt es Neuigkeiten aus dem Schulministerium zur Wiederaufnahme des Unterrichts:
Ab Montag, 31.05.2021, kehren alle Schülerinnen und Schüler in den Präsenzunterricht zurück, sofern der Inzidenzwert stabil unter 100 liegt.
Das Tragen einer medizinischen Maske sowie die Teilnahme an zwei Schnelltests wöchentlich bleibt als zwingende Vorsichtsmaßnahme für alle, Schüler und Lehrkräfte, bestehen.
Es gilt der Stundenplan, der mit Beginn des 2. Halbjahres eingeführt wurde (s. auch Stundenpläne auf der Homepage). Darüber hinaus gilt:
- Die Arbeitsgemeinschaften im Jahrgang 5 werden bis zu den Sommerferien nicht stattfinden. In den letzten beiden Stunden am Montag werden wir für die letzten Wochen des Schuljahres für diesen Jahrgang Übungsstunden in den Hauptfächern einrichten.
- Ebenso werden die Arbeitsgemeinschaften in den Jahrgängen 7 und 8 bis zu den Sommerferien nicht stattfinden, so dass wir auch hier Übungsstunden in den Hauptfächern einrichten werden.
- Ab dem 31.05.2021 wird es wieder montags, mittwochs und donnerstags eine einstündige Mittagspause geben. Es scheint unwahrscheinlich, dass wir die Mensa pünktlich in Betrieb nehmen können, da dort weitere Reparaturen nötig sind. Wir hoffen, dass uns aber der Kiosk zur Verfügung steht. Wir werden die Schülerinnen und Schüler über Aushänge informieren.
- Der Wahlpflichtunterricht konnte bereits in den letzten Wochen wieder stattfinden, andere Kursangebote (Religion in allen Jahrgangsstufen sowie die Projekt- und Förderkurse in den Jahrgangsstufen 7 und 8) werden ab dem 31.05.2021 wieder aufgenommen.
- Der Sportunterricht findet in der Regel im Freien statt. Findet Sport aufgrund schlechten Wetters in der Halle statt, muss eine Maske getragen werden, im Freien kann auf die Maske verzichtet werden.
Bezüglich der Versetzungen hat das Land für das laufende Schuljahr die folgenden Sonderregelungen getroffen:
Abweichend von anderen Schuljahren kann bei einer Nichtversetzung eine Zulassung zur Nachprüfung in mehr als einem Fach erfolgen. Es finden dann mehrere Prüfungen statt.
Eine Minderleistung auf dem Zeugnis des 2. Halbjahres wird nicht berücksichtigt, wenn das Fach nicht bereits schon im 1. Halbjahr mit „mangelhaft“ bewertet worden war.
Grundsätzlich gilt:
Steigt die regionale Inzidenz wieder über 100 wird in den Wechselunterricht, bei einer Inzidenz über 165 in den Distanzunterricht zurückgekehrt. Die konkrete Feststellung trifft für jeden Kreis und jede kreisfreie Stadt das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS).
Wir wollen hoffen, dass wir die letzten fünf Wochen vor den Sommerferien so normal wie möglich gemeinsam in der Schule verbringen können.
Die Schulleitung