Das Schulministerium teilt mit, dass im aktuellen Schuljahr keine so gen. "Blauen Briefe" (d. h. Benachrichtungen wegen Versetzungsgefährdungen) verschickt werden.
Daraus (Zitat) „folgt wie bei einer unterlassenen Benachrichtigung im Einzelfall, dass bei einer Versetzungsentscheidung nicht abgemahnte Minderleistungen in einem Fach nicht berücksichtigt werden.“
Das würde bedeuten, dass nicht gemahnte, mit mangelhaft benotete Fächer ab der zweiten „Fünf“ berücksichtigt werden.