Erweiterung der Notbetreuung
Aufgrund der weiterhin steigenden Infektionszahlen ist das ärztliche Personal, sind Pflegekräfte und Rettungsdienste besonders belastet. Daher werden die bestehenden Regelungen zur Notbetreuung erweitert:
Einen Anspruch auf Notbetreuung haben nun alle Beschäftigten im Bereich „kritischer Infrastrukturen“ - unabhängig von der beruflichen Situation des Partners oder der Partnerin, sofern eine Betreuung durch diese nicht gewährleistet ist.
Ab dem 23. März 2020 bis einschließlich 19. April 2020 wird überdies der zeitliche Umfang der Notbetreuung ausgeweitet. Ab dann steht die Notbetreuung bei Bedarf an allen Tagen der Woche, also auch samstags und sonntags, und in den Osterferien grundsätzlich mit Ausnahme von Karfreitag bis Ostermontag zur Verfügung.
Die Landesregierung teilt den Eltern dazu folgendes mit:
„Bitte gehen Sie gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber verantwortungsvoll damit um und bedenken Sie immer, dass es sich um eine Notbetreuung handelt. Nehmen Sie diese bitte nur in Anspruch, wenn andere Lösungen ausgeschlossen sind. So tragen alle dazu bei, die sozialen Kontakte möglichst zu reduzieren.“
Wir bitten Sie, sehr geehrte Eltern, bei Bedarf das Sekretariat der Schule vorab zu kontaktieren.
Die Schulleitung