Ein Schüler, der ein Essen bestellt hat und es dann doch nicht verzehren will, muss, um sein Geld zurückzuerhalten, das Essen wie folgt stornieren:
- a) wenn der Schüler der Schule nicht wegen Krankheit am Tag des Essens fern bleibt
- bis Donnerstag 12 Uhr für das Essen am folgenden Montag
- bis Montag 12 Uhr für das Essen am folgenden Mittwoch
- bis Dienstag 12 Uhr für das Essen am folgenden Donnerstag
Storniert der Schüler rechtzeitig, bekommt er das abgebuchte Geld zurück.
- b) wenn der Schüler der Schule wegen Krankheit am Tag des Essens fern bleibt
- bis 17 Uhr telefonisch am Vortag bei der Firma RWsoft
- online (im Internet) bis 8 Uhr am Tag des Essens
Diese spätere Stornierung wird akzeptiert, wenn der Schüler nachweislich am Tag des Essens wegen Krankheit gefehlt hat.
Die Stadt hat das Sekretariat angewiesen, der Abbuchungsfirma (RWsoft) mitzuteilen, welche der Schüler, die kurzfristig storniert haben, tatsächlich wegen Krankheit gefehlt haben. In diesen Fällen wird die spätere Stornierung akzeptiert und der Schüler bekommt das abgebuchte Geld zurück.
Dün, 04.09.2019